Sicherheitsunterweisung Arbeitssicherheit - jetzt erstellen lassen - und kostenlose Beratung sichern!
(firmenpresse) - - München, 17.11.2010 -
Die jährliche Unterweisung Arbeitssicherheit ist ein Muß für jeden Arbeitgeber. Insbesondere dann, wenn neue Mitarbeiter eingestellt oder
Arbeitsverfahren oder Arbeitsplätze verändert werden.
Grundsätzlich sollte die Unterweisung in zwei Teilen erfolgen.
Im ersten Teil sollte die Erstunterweisung bzw. die Allgemeine Unterweisung durchgeführt werden.
Diese enthält allgemeine Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagenzur sowie zur
Organisation in den Bereichen Arbeitsschutz, Erste-Hilfe, Notfall, Brandschutz und allgemeine Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Im zweiten Teil sollte auf die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz eingegangen werden.
Hierbei sind die einzelnen Gefährdungsfaktoren in den Arbeitsbereichen mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen zu betrachten.
Im Rahmen einer kostenlosen Beratung werden Möglichkeiten zur Durchführung der Unterweisung besprochen.
Darüber hinaus kann die Erstellung der Vorträge bei entsprechendem Auftragseingang komplett übernommen werden!
Ingenieurberatung in den Bereichen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Umweltschutz.
Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Einführung von Managementsystemen bis zur Zertifizierungsreife.
Wir berücksichtigen dabei auch die Belange im Arbeitsschutz, Umweltschutz und branchenspezifische Forderungen.
Schwerpunkt ist die sicherheitstechnischen Betreuungt. Dies beinhaltet u.a.
die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, die Durchführung von Betriebsbegehungen
sowie die Unterstützung bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze.Im Bereich der Umweltberatung unterstützen wir Sie beim
Abfallmanagement, Energieberatung, Immissionsschutz, Gewässerschutz.