(ots) - Der IB stellt mit großer Sorge fest,
dass die Träger der Jugendfreiwilligendienste im aktuellen
Gesetzentwurf entgegen früheren Zusicherungen nicht genannt sind.
Außerdem droht eine Doppelstruktur, wie sie das
Bundesjugendministerium eigentlich selbst verhindern wollte. Am
vergangenen Donnerstag hatte die Bundesjugendministerin Dr. Christina
Schröder den Gesetzentwurf offiziell vorgestellt.
Wenn dieses Gesetz Realität wird, steht ein wesentlicher Teil der
zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation in Frage.
Nach dem vorliegenden Entwurf bildet eine gemeinsame Vereinbarung
zwischen Freiwilligem, Einsatzstelle und Bund die Grundlage des
Bundesfreiwilligendienstes, der sich in vielen Punkten eng an die
bestehenden Jugendfreiwilligendienste anlehnt. So soll der Einsatz
vor allem "im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im
Bereich des Sports und der Integration" liegen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
und die Mittelverwaltung sollen Zentralstellen zuständig sein, die
von den Trägerorganisationen der Einsatzstellen gebildet werden
können. Gehören Einsatzstellen und Träger keinem bundeszentralen
Träger an, so soll bei der zuständigen Bundesbehörde eine eigene,
zusätzliche Zentralstelle eingerichtet werden, die bisher nicht nötig
war.
Die Option für die Einsatzstellen und ihre Träger, Zentralstellen
zu bilden, kann die Institution der Träger nicht ersetzen. Die
vorgesehene Zentralstelle für Träger und Einsatzstellen, die keinem
bundeszentralen Träger angehören, prädestiniert geradezu einen
Interessenkonflikt, wenn sie wie geplant bei der gleichen Behörde
angesiedelt ist wie die für die Mittelbewilligung zuständige Stelle.
Die Struktur des Bundesfreiwilligendienstes spiegelt in vielen
Punkten die Struktur des Zivildienstes wider und legt die Basis für
einen staatlichen Freiwilligendienst, der den bestehenden
Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ nicht nur Konkurrenz macht,
sondern sie mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet. Bewährte
Strukturen sowie ständig überprüfte und überarbeitete
Qualitätsstandards der zivilgesellschaftlichen Bildungsträger im FSJ
und FÖJ sind gefährdet.
Der IB fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden
Gesetzentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Freien Träger der
Jugendfreiwilligendienste so in die Gestaltung des geplanten
Bundesfreiwilligendienstes einbezogen werden, wie dies seit
Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird.
Der Internationale Bund (IB) ist mit seinem eingetragenen Verein,
seinen Gesellschaften und Beteiligungen einer der großen
Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in
Deutschland. Jährlich helfen seine mehr als 12.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in 700 Einrichtungen und Zweigstellen an 300 Orten
rund 350.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei der
beruflichen und persönlichen Lebensplanung.
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