Welche Fehler es zu vermeiden gilt und was man bei der Wohnungssuche unbedingt mit einbeziehen sollte. Je nach Möglichkeit gilt es Doppelmieten zu vermeiden und für seine aufgegebene, alte Wohnung einen festen Nachmieter zu haben. Freistellungsdatum oder der Bezugszeitpunkt genauso wie die zu erwartende Kaution sind weitere wichtige Punkte die es vorher zu klären gilt.
(firmenpresse) - Es gibt viele Gründe eine neue Wohnung im Internet zu suchen. Die großen Ballungsräume in Deutschland haben ein Überangebot an veralteten, unattraktiven Wohnungen aus den siebziger Jahren. Um nach einer neuen Bleibe zu suchen, hat man mehrere Möglichkeiten. Da gibt es die Suche, ganz klassisch über die Zeitungsanzeige oder die Wohnungssuche über Internetportale wie zum Beispiel www.wohnungssuche.org. Schon die Zeitungsanzeigen sind aufgeteilt, dort findet man Kaufobjekte, aber auch Mietangebote in den verschiedensten Kategorien. Aufgeteilt sind die Anzeigen nach Häusern und Wohnungen, die es in dem Gebiet zu vermieten gibt.
Sehr viel einfacher gestaltet sich die Wohnungssuche über Internetportale. Denn hier kann man gleich in mehreren Gebieten nach Wohnungen suchen. Anstatt jede Anzeige mühselig lesen zu müssen, kann man hier die Rahmenbedingungen für die Suche von vorneherein eingrenzen lassen. So kann die Zimmerzahl, also die Wohnungsgröße direkt bestimmt werden. Auch ob ein Balkon gewünscht ist, kann hier als weiteres Suchkriterium festgelegt werden. Des Weiteren hat der Wohnungssuchende die Möglichkeit die Wohnung in den geforderten Kostenrahmen eingrenzen zu lassen. Viele Wohnungsanbieter bieten in ihren Wohnungsinseraten im Internet nicht nur Bilder der Wohnung, sondern auch gleich den entsprechenden Grundriss der beworbenen Wohnung. Auch das Freistellungsdatum oder der Bezugszeitpunkt wird meistens bei dem Wohnungsinserat veröffentlicht.
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Wenn mehrere Wohnungen infrage kommen, dann sollte der Wohnungssuchende Besichtigungstermine vereinbaren. Die Wohnbaugesellschaften, die gewöhnlich über mehrere Wohnungen verfügen, haben qualifizierte Mitarbeiter, die für die Besichtigungstouren unbewohnter Wohnungen zuständig sind. Noch belegte Wohnungen müssen unter Absprache der Vormieter nach Termin besichtigt werden. Alle Beteiligten, die in eine passende Wohnung mit einziehen, sollten in die Wohnungsbesichtigung mit einbezogen werden. Nach den Wohnungsbesichtigungen kann man dann die neue Wohnung in aller Ruhe auswählen. Zu berücksichtigen sind allerdings die Termine, wann die alte Wohnung geräumt sein muss und die neue Wohnung bezogen werden kann. Nach Möglichkeit sind Doppelmieten zu vermeiden. Wenn Kautionen gezahlt werden müssen, sollte auch dies in die Vorbereitungen des Umzugs mit eingeplant werden. Viele Unternehmen, die sich mit Umzügen befassen, geben Checklisten aus, woran beim Umzug gedacht werden muss. Im Idealfall gibt es auch für die bisherige Wohnung bald einen Nachmieter, dann muss man natürlich auch für Wohnungsbesichtigungen zur Verfügung stehen. Wenn die neue Wohnung dann endlich eingerichtet ist, kann die erste Wohnungseinweihung begangen werden. Der Ordnung halber stellt man sich dann bei den neuen Nachbarn, als neuer Mieter vor.
Welche Fehler es zu vermeiden gilt und was man bei der Wohnungssuche unbedingt mit einbeziehen sollte. Je nach Möglichkeit gilt es Doppelmieten zu vermeiden und für seine aufgegebene, alte Wohnung einen festen Nachmieter zu haben. Freistellungsdatum oder der Bezugszeitpunkt genauso wie die zu erwartende Kaution sind weitere wichtige Punkte die es vorher zu klären gilt.