Man sollte vor dem PKV-Vertragsabschluss einen Preis-Leistungsvergleich durchführen. Ist der Vertrag erst einmal abgeschlossen, kann er meist aufgrund einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren kurzfristig nicht mehr gekündigt werden.
(firmenpresse) - Wohl wenige Themen im Bereich unseres Sozialversicherungssystems standen in den letzten Jahren so viel in der Kritik und haben gleichzeitig so einschneidende Änderungen erfahren wie die Krankenversicherung. Steigende Krankheitskosten durch eine höhere Lebenserwartung und eine bessere Versorgung im Krankheitsfall auf der einen Seite, fallende Leistungen, die kontinuierliche Erhebung von Zusatzbeiträgen und Zuzahlungen, ein regelmäßig steigender einheitlicher Beitragssatz und doch insgesamt zunehmend leere Kassen auf der anderen Seite der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht weiter verwunderlich, dass immer wieder der nahe Zusammenbruch des Gesundheitssystems postuliert wird – und ebenso kaum erstaunlich, dass immer neue Vorschläge und Maßnahmen diskutiert werden, die Problematik in den Griff zu bekommen.
So liegt dann auch die Frage nahe, ob nicht ein Wechsel in die private Krankenversicherung eine sinnvolle Option sein kann. Seit dem 01. Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Gesetzlich krankenversichert sind Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt sowie deren Familienangehörige ohne eigenes Einkommen. Insgesamt sind das etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Selbständige und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze haben die Möglichkeit, sich wahlweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die private Krankenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzungen durchaus einige Vorteile. Allerdings will ein Wechsel gut überlegt werden, denn ist man einmal in der privaten Krankenversicherung versichert, dann besteht nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
Eine private Krankenversicherung ist vor allem für diejenigen interessant, die keine Familienangehörige ohne eigenes Einkommen zu versichern haben. Diese Familienangehörigen werden in der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Dieses Konstrukt der Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht – mit dem Ergebnis, dass jedes Familienmitglied nur über die Erhebung eines eigenen Beitrags mitversichert werden kann. Letztlich kann die gesetzliche Krankenversicherung also für diejenigen, die eine Familie abzusichern haben, aus finanziellen Gründen die bessere Option sein. Auch bei bestehenden Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Risikofaktoren kann die gesetzliche Krankenversicherung durchaus sinnvoll sein, denn in der privaten Krankenversicherung werden bei solchen Versicherungsnehmern unter Umständen Risikozuschläge erhoben, die den Versicherungsbeitrag erhöhen. Weiterführende Informationen zur PKV finden Sie unter www.krankenversicherungvergleich.com
Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer allerdings um eine alleinstehende, gesunde Person, dann ist tatsächlich zu überlegen, ob nicht eine private Krankenversicherung in Frage kommt. Hier besteht die Möglichkeit, den Beitrag über die tarifliche Leistung zu steuern, während er in der gesetzlichen Krankenkasse als einheitlicher Beitragssatz auf das Bruttoarbeitsentgelt angewandt wird. Ein möglichst niedriger Beitrag kann aus Kostengründen für Selbständige in Frage kommen, die ihre Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen. Arbeitnehmer dagegen erhalten einen Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrer privaten Krankenversicherung und sind deshalb nicht zwingend auf einen niedrigen monatlichen Versicherungsbeitrag angewiesen.
Was aber beeinflusst den monatlichen Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung? Der Versicherungsmarkt ist gerade im Bereich der Krankenversicherung heiß umkämpft. Die neuesten Regelungen der Gesundheitsreform beabsichtigen, die bisherige Grenze von drei aufeinander folgenden Jahren, in denen ein Arbeitnehmer ein jährliches Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen muss um Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, auf ein Jahr zu senken. Außerdem soll die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts abgesenkt werden. Beide Maßnahmen führen zu einem steigenden Potenzial an Arbeitnehmern, die für die private Krankenversicherung in Frage kommen. Entsprechend groß ist der Konkurrenzkampf der privaten Krankenversicherer, denn hier liegt ein Potenzial an Kunden, die einen soliden Verdienst vorzuweisen haben.
Aus diesem Grund empfiehlt sich ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, bevor man eine private Krankenversicherung abschließt. Der Versicherungsbeitrag wird neben dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person maßgeblich von den gewählten Leistungen beeinflusst. Eine hohe Selbstbeteiligung und die Beschränkung auf Regelleistungen wie die Unterbringung im Mehrbettzimmer im Krankenhaus, der Verzicht auf eine Chefarztbehandlung und eine niedrige Kostenerstattung im dentalen Bereich resultieren in einem vergleichsweise niedrigen Beitrag, der für Selbständige interessant sein kann. Für Arbeitnehmer dagegen kann ein höherer Beitrag in Frage kommen. In diesem Fall kann die Selbstbeteiligung relativ niedrig angesetzt werden. Außerdem können zusätzliche Wahlleistungen zur Diskussion stehen. Dies kann beispielsweise die Kostenerstattung von Heilpraktiker Leistungen oder alternativer Heilmethoden sein oder die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auch eine höhere Kostenerstattung im Zahnbereich mit Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie kann von Bedeutung sein.