In der Pflege sind Pflegedokumentation und Qualitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Externe Prüfungen basieren auf zahlreichen objektiven Kriterien, hängen aber auch ab von der subjektiven Einschätzung der Prüfer und der schriftlichen Dokumentation der Pflegekräfte zu den Tätigkeiten, die sie zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen Bewohner oder eine Bewohnerin erbracht haben. Elektronische Qualitätskontrollen eignen sich in der ambulanten wie in der stationären Pflege als Führungsinstrument und eröffnen den Weg zu kontinuierlicher Qualitätsverbesserung sowie hoher Mitarbeiterzufriedenheit.
(firmenpresse) - Die Pflegereform 2008 verschärfte die Kontrollen in der Pflege und führte eine Notenvergabe von 1 bis 10 ein. Abzustellen ist dabei auf die Ergebnisqualität, so §§ 114 ff SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Hohe, nachweisliche Pflegequalität und gute Prüfungsergebnisse sind für Pflegeeinrichtungen aus zwei Gründen wichtig.
Zum einen in ihrer Außenwirkung: Die Pflegereform von 2008 sieht neben dem jährlichen „Pflegeheim-TÜV“ die Veröffentlichung der Prüfergebnisse in einer für Laien verständlichen Form u.a. im Internet vor. Das heißt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen u.a. die veröffentlichten Pflegenoten als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Einrichtung oder einen Dienst.
Zum anderen nach innen hin: Nachweislich gute Arbeit zu leisten, motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und senkt letztlich die Fluktuation, die im Altenpflegebereich traditionell sehr hoch ist.
Elektronische Qualitätskontrollen mit dem elektronischen Qualitätssicherungssystem e-QSS des Ausschreibungs- und Qualitätssicherungsspezialisten Neumann & Neumann Projekt- und Beratungs GmbH mit Sitz in Steingaden schaffen Transparenz und unterstützen bei der kontinuierlichen Leistungsverbesserung in der Pflege. e-QSS kann im Pflegereich als internes Steuerungsinstrument genutzt werden. (http://www.neumann-neumann.de/software_e-qss.html)
e-QSS ermöglicht nämlich die kurzfristige Bereitstellung der Ergebnisse sowie eine Auswertung der Kontrollergebnisse über längere Zeiträume hinweg. Das heißt E-Kontrollen erlauben, bei bestehenden Pflegedefiziten kurzfristig zu reagieren. Und sie bringen Transparenz über die Entwicklung der Pflegeleistung und sind daher Grundlage auch für die kontinuierliche Qualitätsverbesserung.
Diese beständige Qualitätsverbesserung wiederum fördert zugleich nachhaltig die Mitarbeitermotivation und senkt die Personalfluktuation in stationären wie ambulanten Pflegeeinrichtungen: in Zeiten des Pflegekräftemangels ein wichtiger Vorteil. Durch die elektronisch erfassten Pflegevisiten kann mitarbeiterbezogen festgestellt werden, ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Entsprechend kann für die Mitarbeiter individuell die Fortbildung geplant werden.
Eva Neumann, Geschäftsführerin von Neumann & Neumann, weiß, dass der Einsatz des elektronischen Qualitätssicherungssystems e-QSS auch in der Pflege vollständige Leistungstransparenz und garantierte Pflegequalität mit überschaubarem Zeitaufwand und günstigen Kosten ermöglicht. Und sie weiß aus der Praxis ihrer Kunden, dass sich e-QSS als überzeugendes Führungsinstrument erweist. „e-QSS bildet auf der einen Seite das gesetzlich vorgeschriebene Prüfsystem sehr genau ab und lässt sich auf der anderen Seite problemlos an die Qualitätsziele und die Ausrichtung einer konkreten Senioreneinrichtung oder Pflegestation anpassen.“ (http://www.neumann-neumann.de)
Das Unternehmen
Der Ausschreibungsspezialist Neumann & Neumann Projekt- und Beratungs GmbH hat sich auf infrastrukturelle Service-Dienstleistungen spezialisiert und berät branchenübergreifend bei der Optimierung der Eigenerbringung und der Fremdvergabe. Für die Kontrolle von Service-Dienstleistungen bietet Neumann & Neumann Qualitätskonzepte, Mystery Checks und das elektronische Qualitätssicherungssystem e-QSS.
Das elektronische Qualitätssicherungssystem e-QSS
Das elektronische Qualitätssicherungssystem e-QSS besteht aus einem dreigeteilten Softwareprogramm auf mobilem Gerät, PC und Server. Auf einem PDA wird ein Schablonensystem für die Ein- und Ausgabe installiert. Die Abfrage des Leistungsverzeichnisses erfolgt in einfachen Worten; notiert wird, ob die jeweilige Aufgabe gut, schlecht oder mittelmäßig erledigt wurde. Eine auf dem PC installierte eigenständige Windows-Anwendung überwacht die synchronisierten Checks und sendet, sobald der PDA in den dazugehörenden Schuh beim PC gestellt wird oder die Daten direkt via Datenversandkarte bzw. Telefonleitung an den Server verschickt wurden, automatisch via E-Mail-Programm des Anwenders die tägliche Mängelliste an die benannten Verantwortlichen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sowie an die Auswertungsdatenbank. Eine ungünstige Mängelliste lässt sich nicht zurückhalten und nicht korrigieren. Der Tagesabgleich kann vor Ort ausgedruckt werden.
Ein Smartphone als mobiles Gerät verschickt die Prüfberichte direkt an den Server mit Datenbank als drittem Teil von e-QSS, auf dem die Software für die Qualitätsauswertung installiert ist. Diese erstellt die Monatsberichte mit dem Ist-Soll-Vergleich, zeigt die Entwicklung der Dienstleistungsqualität im Laufe der Monate und Schwachstellen bei der Leistungserbringung einzelner Mitarbeiter auf. Qualitätsberichte gehen an einen vereinbarten Verteiler.
Genutzt werden kann der Server der Neumann & Neumann GmbH und ihr Service der Berichtserstellung. Möglich ist ebenso eine Standalone-Version beim Kunden.
Im Dezember 2008 wurde das elektronische Qualitätssicherungs-System e-QSS zertifiziert: nach der DIN EN 13549 – Reinigungsdienstleistungen: Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme, in der die DIN ISO 2859 enthalten ist.
Neumann & Neumann Projekt- und Beratungs GmbH
Silke Anders
Krummbachstraße 4
86989 Steingaden
Telefon 08862 98700
E-Mail silke.anders(at)neumann-neumann.com
www.neumann-neumann.de
Neumann & Neumann Projekt- und Beratungs GmbH
Silke Anders
Krummbachstraße 4
86989 Steingaden
Telefon 08862 98700
E-Mail silke.anders(at)neumann-neumann.com
www.neumann-neumann.de