PresseKat - Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor

Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor

ID: 306120

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. "Geschenkt ist ge¬schenkt, wieder holen ist gestohlen", so heißt im Volksmund eine Rechtsansicht. Ganz grob betrach¬tet ist auch etwas Wahres dran. Doch gibt es auch Situationen, in denen der Schenker seine großzügigen Gaben zurückfordern kann.

(firmenpresse) - So kann eine Schenkung nach dem Gesetz widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker groben Undanks schuldig gemacht hat (§ 530 BGB). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Beschenkte dem Schenker nach dem Leben trachtet, ihn körperlich misshandelt, ihn grundlos anzeigt oder den Schenker schwer beleidigt. Schenkungen der Eltern wie große Geldbeträge oder ein Baugrundstück nach dessen Erhalt sich die Kinder zurückgezogen haben und sich nicht mehr um die Eltern kümmern, können allerdings nur schwerlich rückgängig gemacht werden. Das Abwenden der Kinder mag menschlich verwerflich sein, wird aber vom Gesetzgeber nicht als schwere Verfehlung angesehen.

Wer sicher gehen will, sollte bei größeren Schenkungen ein Rückforderungsrecht in einem Schenkungsvertrag vereinbaren. In einem solchen Vertrag kann vereinbart werden, dass das Geschenk an bestimmte Forderungen geknüpft ist, die näher zu definieren sind.

Nach einer „missglückten Schenkung“ kann der Erblasser auch ein Testament errichten und den Beschenkten enterben. Ist der Beschenkte ein Erbe der ersten Ordnung, z.B. ein Kind des Erblassers, so hat er zwar Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser besteht aber nur in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundsätzlich sollte der Erblasser bei Schenkungen eine Klausel in den Schenkungsvertrag mit aufnehmen, nach der sich der Beschenkte den Wert der Schenkung auf etwaige Pflichtteilsansprüche anrechnen lassen muss.

Wer nachher keine bösen Überraschungen erleben will, sollte vor einer Schenkung einen Notar aufsuchen und mit ihm besprechen, wie die Interessen in einem Schenkungsvertrag gewahrt werden können.

Notare finden Sie im Internet unter www.deutsche-notarauskunft.de.

Textumfang ca. 2 060 inkl. Leerzeichen



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.



Leseranfragen:

c/o PR-Agentur / Öffentlichkeitsarbeit
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040 - 41 32 700
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de



PresseKontakt / Agentur:

PR-Agentur / Öffentlichkeitsarbeit
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040 - 41 32 700
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de



drucken  als PDF  an Freund senden  IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“) - CLLB Rechtsanwälte besuchen Gesellschafterversammlung: Situation des Fonds weiterhin angespannt Film & Entertainment VIP 2 GmbH & Co. KG – Vergleichsweise Einigung mit der Fondsgesellschaft hemmt Verjährung gegenüber der beratenden Bank nicht
Bereitgestellt von Benutzer: Schott Relations Hamburg
Datum: 30.11.2010 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 306120
Anzahl Zeichen: 2156

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040 41 32 700

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.11.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schott Relations Hamburg GmbH