(ots) - (DBV/ZDG) Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat
das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kleingruppenhaltung
von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen
Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt.
Anlass für das Gericht war ein Normenkontrollantrag der
Landesregierung Rheinland-Pfalz. Darin wurde einerseits das
Zustandekommen der Verordnung (u.a. verspätete Anhörung der
Tierschutz-Kommission) beanstandet. Andererseits wurde beantragt die
Haltung von Legehennen in der Kleingruppenhaltung für
tierschutzwidrig zu erklären. Das Verfassungsgericht hat nur den
Verfahrensfehler festgestellt und sich nicht zur Tierschutzwidrigkeit
der Kleingruppenhaltung geäußert. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert
bis zum 31.03.2012 diesen bestehenden Verfahrensfehler zu beheben.
Bis dahin bleibt die bestehende Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
in Kraft.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der
Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) erwarten, dass die Politik nun den
Verfahrensfehler zügig heilt. Mit der Übergangsregelung bis zum
31.03.2012 ist der dringend erforderliche Vertrauensschutz für die
betroffenen Legehennenhalter gesichert. Derzeit werden rund 10
Prozent der deutschen Legehennen in der modernen und tiergerechten
Kleingruppe gehalten.
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