Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL veröffentlichte jetzt zu dem Gerichtsverfahren, Klage der HOST EUROPE wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in einer Hacker-Reportage, die vollständige Äußerung inkl. der Beweismittel, die fristgerecht am Landgericht Passau eingebracht wurde ...
(firmenpresse) - Begonnen hat der Fall mit der Aufforderung des Webhosters HOST EUROPE eine vollständige Reportage zu löschen, was einem Zensurversuch gleichzusetzen war. Der Weigerung folgte die Klage wegen angeblich rufschädigender Äußerungen am LG Passau. Der Journalist Walter Egon GLÖCKEL dokumentierte unter der Überschrift "Wie Host Europe ein Hackeropfer zum Täter wandelt" ausführlich die Vorgänge zu der vorübergehenden Stillegung von Internetpräsenzen eines international bekannten Informationsportals zum Thema IT-Sicherheit. Nicht nur, daß HOST EUROPE eigene Werbung auf dessen Homepage platzierte, wurde mit einem Hinweis verlautbart, daß sich die Webpräsenz noch im Aufbau befindet. Der Portalbetreiber wurde zeitgleich beschuldigt mittels SPAM seine eigenen Domains zu bewerben, die im eigenen Webhostingpaket der HostEurope enthalten waren. Dies war jedoch eine glatte Lüge. Tatsächlich waren kriminelle Hacker in die Server der HE eingedrungen und verursachten SPAM für ein Wettportal. Alle folgenden Abläufe waren dann mit Oberflächlichkeit und mangelnden Qualitätsmanagement verbunden, die wohl beispiellos sind.
Während das unabhängige Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL Kenntnis von den Abschaltungen erlangte, die Recherchen zu den Ereignissen durchführte und an HostEurope eine umfassende Anfrage richtete, waren bemerkenswerte Feststellungen zu machen: Der Webhoster verzögerte offensichtlich die Beantwortung der Presseanfrage und bot dem betroffenen Hackeropfer plötzlich ohne Aufpreis einen eigenen Server u.a. der Voraussetzung wie folgt an: "Desweiteren werden Sie mit Ihren Behauptungen, dass unsere Server "sehr leicht" hackbar sind und es auch regelmässig werden etwas vorsichtiger sein …"
Parallel, weil der Journalist Druck zur Beantwortung der Presseanfrage machte, wurde seitens HostEurope eine Beantwortung zu der Anfrage vorgenommen, die völlig unzureichend war und sachlich erst gar nicht auf die darin enthaltenen Schlußfolgerungen einging. Auf der anderen Seite wurde auch seitens Host Europe der Druck auf den Portalbetreiber, dessen Webpräsenzen unmittelbar nach einem Telefonat des Journalisten bei dem Konzern wieder aufgesperrt wurden, erhöht. HostEurope setzte schriftlich nach und befristete das Angebot auf eine Woche nach dessen Offerierung. Aus der Sicht und auf Erfahrungswerten des Journalisten basierend, ein Bestechungsversuch, der eine kritische Berichterstattung vermeiden sollte. HE setzte offensichtlich auf Zeit und ging scheinbar davon aus, daß weil auf die einzelnen Punkte in der Presseanfrage nicht eingegangen wurde, eine Nachfrage erfolgen würde, was jedoch nicht zutraf.
Jetzt wurden im Zusammenhang mit den bereits 2 abgehaltenen Gerichtsverhandlungen deren Verlauf und die Protokolle veröffentlicht, sowie auch der vollständige Schriftsatz inkl. aller Beweismittel, die fristgerecht am Landgericht Passau eingebracht wurden. Selbst am Landgericht sind bemerkenswerte Feststellungen zu machen, die die Frage nach der Unparteilichkeit eines Richters aufwerfen… Zur Sonderseite über den Gerichtsfall unter http://www.Hosteurope.DerGloeckel.eu
DER GLÖCKEL
Unabhängiges News- & Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Berichte, Reportagen und Dokumentationen aus eigener Recherche abseits des Mainstream seit 2000
Walter Egon Glöckel
presse(at)gloeckel.info
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