(ots) - Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Verpackung
und Umwelt e. V. (AGVU) haben Vertreter des Einzelhandels, der
Industrie, der Hersteller und Abfüller sowie der Entsorger die
Entwicklung auf dem Gebiet der Entsorgung und Verwertung von
Verpackungsabfällen diskutiert und mehr Transparenz im Nachweis einer
ordnungsgemäßen Lizenzierung gefordert.
Durch ein von der AGVU und den Verbänden Bundesvereinigung der
Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), Hauptverband
Deutschland - HDE e. V. (HDE) sowie Markenverband e. V. beauftragtes
Gutachten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM)
ist deutlich geworden, dass am Markt relevante Größenordnungen von
Verpackungsmaterialien entsorgt werden, für die die vorgeschriebenen
Lizenzen bei dualen Systemen nicht erworben oder diese nicht
ordnungsgemäß gegenüber der Gemeinsamen Stelle angegeben wurden.
Dies gilt insbesondere für Kunststoffabfälle, also die
Verpackungsabfälle, die über die gelbe Tonne entsorgt werden.
Industrie und Handel geben im Register des Deutschen Industrie-
und Handelskammertag e. V. (DIHK) an, für insgesamt 1,6 Millionen
Tonnen Leichtverpackungen Lizenzen erworben zu haben und entsprechend
der Verpackungsverordnung einer ordnungsgemäßen Entsorgung
zuzuführen. Bei der Gemeinsamen Stelle der Dualen Systeme sind jedoch
lediglich Lizenzen für 1,2 Millionen Tonnen gemeldet worden.
Diese Differenz ist besorgniserregend. Denn diese Abweichungen
bewirken eine Unterfinanzierung der Entsorgungssystematik, die
letztlich das privatwirtschaftliche System der Entsorgung und
Verwertung mit seinen hohen ökologischen Standards gefährden kann.
Vor allem führt dieses Verhalten aber zu einer deutlichen
Wettbewerbsverzerrung: Die Kosten für die ehrlichen Zahler könnten
erheblich niedriger liegen, wenn sich alle Beteiligten rechtskonform
verhielten.
Die AGVU und die Verbände bitten die Länder dringend mitzuhelfen,
die Trittbrettfahrer zu überführen und zur Leistung ihres
Finanzierungsbeitrags zu veranlassen.
Die Zahlendifferenzen zwischen den Meldungen beim DIHK und den bei
der Gemeinsamen Stelle erfassten Mengen müssen aufgeklärt werden.
Wenn die Vollzugsbehörden der Länder zustimmen, können
Wirtschaftsprüfer die gemeldeten Zahlen nach Dualen Systemen
gegenüberstellen und durch Offenlegung der Differenzen den effektiven
Vollzug ermöglichen.
Die AGVU bietet mit Unterstützung der Verbände BDE, BDI, BVE, HDE
und Markenverband e. V. den Bundesländern an, gemeinsam die
Missstände im Lizenzierungs- und Entsorgungsbereich aufzuklären. Die
Verbände haben ihre Mitglieder mehrfach auf ihre Pflichten gemäß der
Verpackungsverordnung hingewiesen, die
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat ein Merkblatt (LAGA
Merkblatt 37) herausgegeben, mit dessen Hilfe Unternehmen prüfen
können, ob sie und ihr Lizenzgeber sich korrekt verhalten. Der BDE
hat sechs der neun Dualen Systeme an sein Zertifikat zur
Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahe
Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme angeschlossen und kann
somit deren korrektes Verhalten kontrollieren.
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU),
Ruth Wucherpfennig, Hausvogteiplatz 2, 10117 Berlin,
Tel. 030/20 64 266, Fax 030/20 64 26 88