(ots) - Für den Bundesverband Presse-Grosso sind das
anwaltliche Schreiben im Auftrag der Bauer Vertriebs KG vom 26.
Januar 2011 sowie die Pressemitteilung der Bauer Media Group vom 27.
Januar 2011 nicht nachvollziehbar. Der Verband und seine Mitglieder
sind verlässliche Partner für Verlage, Verlegerverbände und
Einzelhandel. Für eine Abmahnung besteht kein Anlass. Der
Grosso-Verband handelt verantwortungsvoll und rechtmäßig im Dienste
eines vollversorgenden, neutralen Vertriebsnetzes. Er hat mit
heutigem Datum auf das anwaltliche Schreiben geantwortet.
Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit an der Ladentheke setzen
voraus, dass alle Verlage und Titel den freien Zutritt zum Markt und
zu einheitlichen Leistungen und Konditionen erhalten. Verlage als
Preisbinder und teils als Marktbeherrscher dürfen von den
Vertriebspartnern keine Besserstellung verlangen. Die
Presse-Grossisten ihrerseits sind als Vollsortimenter mit
Gebietsbindung zur Gleichbehandlung verpflichtet. Diese
korrespondierenden Gleichbehandlungspflichten können nur durch eine
einheitliche Konditionen-Systematik sowie einen einheitlichen
Leistungsrahmen gewährleistet werden. Der Grosso-Verband und die
Verlegerverbände leisten mit zentralen Initiativen wie dem "KVM -
einheitlicher Leistungsrahmen für Verlage und Pressegroßhandel", dem
Qualitäts- und Leistungsmanagement oder dem Presse-Data-Warehouse
einen unverzichtbaren Beitrag zur stetigen Weiterentwicklung der
Vertriebsleistungen zum Nutzen aller Marktpartner.
Die Bauer Vertriebs KG verlangt im ersten Teil ihrer Abmahnung,
dass der Bundesverband Presse-Grosso es zukünftig unterlassen soll,
mit dem Verlag über einheitliche Grosso-Konditionen zu verhandeln
und/oder zu vereinbaren. Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem
Verlag und dem Grosso-Verband läuft mindestens noch bis Ende Februar
2012. Der Grosso-Verband bedauert, dass der Verlag nach mehr als
60-jähriger erfolgreicher Zusammenarbeit keine Gespräche mehr mit der
Verbandsspitze führen will. Er sieht sich faktisch nicht in der Lage,
einen konstruktiven Dialog über Vertriebspolitik und Konditionen zu
führen, solange der Verlag an dieser Haltung festhält.
Der zweite Teil der anwaltlichen Abmahnung der Bauer Vertriebs KG
bezieht sich darauf, dass Presse-Grossisten nicht aufgefordert werden
dürften, firmenindividuelle Verhandlungen mit der Bauer Vertriebs KG
über Grosso-Konditionen zu verweigern. Derartige Aufforderungen waren
bisher nicht erforderlich, weil alle Verlage ausschließlich mit dem
Grosso-Verband die Konditionen verhandelt haben. Das gilt in
besonderer Weise auch für die Bauer-Gruppe. Die Spannenverhandlungen
und -abschlüsse bezogen sich ausdrücklich immer auch auf die nicht
dem Grosso-Verband angehörenden Presse-Grossisten, an denen das Haus
Bauer und weitere Verlage beteiligt sind.
Der Grosso-Verband lässt sich durch eine Veränderung der Strategie
der Bauer Media Group nicht davon abhalten, seinen Standpunkt, der
Common Sense in der Branche ist, zu verteidigen. Gemeinsam mit allen
anderen Verlagen hält der Grosso-Verband eine weiterhin einheitliche
Konditionen-Regelung für unverzichtbar für den neutralen, auf
Vollsortimente ausgerichteten Pressevertrieb. Die Abmahnung der Bauer
Media Group und die in Aussicht gestellte Klage muss deswegen als der
Versuch gewertet werden, zur Erlangung einseitiger Vorteile das
neutrale Presse-Vertriebssystem ernsthaft zu gefährden.
Das Grosso-Vertriebssystem ist kein Selbstzweck. Es hat den
medienpolitischen Auftrag, das Recht des mündigen Bürgers auf
Information durch Pressevielfalt überall in der Region zu
gewährleisten. Verlage und Pressehandel stehen in der Verantwortung,
diesen Auftrag kooperativ zu erfüllen.
Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg(at)bvpg.de,
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Kontakt: Kai-Christian Albrecht (ka(at)bvpg.de)