(ots) - Bei gesperrten Zahlungskarten haften Banken
und Sparkassen ab dem Zeitpunkt der Sperrung in vollem Umfang für
finanzielle Schäden. Das trifft jedoch nicht zu, wenn Karteninhaber
grob fahrlässig handeln: Die Geheimnummer wird zum Beispiel auf der
girocard (früher ec-Karte) vermerkt oder zusammen mit der Karte als
getarnte Telefonnummer aufbewahrt. Für Kriminelle ist es relativ
einfach den Nummern-Trick zu durchschauen. Sie rufen an und merken
schnell, dass es keine echte Telefonnummer ist. Mit girocard und PIN
haben sie Zugang zum Konto. Zumindest bis zum Zeitpunkt der
Kartensperre durch den Karteninhaber. Wie merkt man sich die PIN am
besten? Die EURO Kartensysteme rät beispielsweise, eine Eselsbrücke
zu bauen: Lautet die Geheimnummer 1231, ist das verdreht der
Silvestertag.
Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO
Kartensysteme GmbH in ihrem Internetportal www.kartensicherheit.de
zusammengestellt. Hier finden Verbraucher interessante Informationen
zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS-Infopass mit den
wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.
Pressekontakt:
EURO Kartensysteme GmbH
Margit Schneider
Tel.: 069 / 979454558, E-Mail: margit.schneider(at)eurokartensysteme.de
Agentur Schwarz & Sprenger GmbH
Anja Schneider
Tel.: 089 / 664335, E-Mail: anja.schneider(at)schwarz-sprenger.de