PresseKat - juravendis Rechtsanwälte ++ Wo ist die Grenze zum Präsentationsarzneimittel bei Rotem Reis

juravendis Rechtsanwälte ++ Wo ist die Grenze zum Präsentationsarzneimittel bei Rotem Reis

ID: 348633

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg musste sich kürzlich mit der Frage befassen, ob Kapseln mit rotem Reis (Red Rice) aufgrund ihrer Produktaufmachung und Produktwerbung als Arzneimittel (sogenannte Präsentationsarzneimittel) einzustufen sind.

(firmenpresse) - Die Herstellerfirma gab auf ihrer Internetseite unter anderem Zusatzinformationen zum im Produkt enthaltenen Wirkstoff Monacolin. Dort heißt es, "Monacolin verhindert durch die Hemmung der HMG-CoA-Reduktase die Umwandlung von ß-Hydroxy-ß-methylglutaryl-CoA (HMG-CoA) in Mevalonsäure. Damit wird die Vorstufe der Cholesterinsynthese unterbrochen". Nach Auffassung des Gerichts lässt sich für einen Verbraucher aus dieser Aussage nicht entnehmen, dass das Produkt Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung von Krankheiten verspricht und damit Präsentationsarzneimittel sei. Unstreitig wurden bestimmte Krankheiten im Internetauftritt nicht genannt. Der Umstand, dass sich ein Teil der Verbraucher möglicherweise von wissenschaftlichen Aussagen beeindrucken lasse, reiche für den erforderlichen Krankheitsbezug nicht aus. Selbst wenn in einer solchen Formulierung eine krankheitsbezogene Werbung zu erblicken wäre, würde eine solche einzelne Aussage nicht den Arzneimittelstatus eines Produkts begründen, so das Gericht. Andere krankheitsbezogene Merkmale waren weder der Aufmachung noch der Werbung des Produkts zu entnehmen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die allgemeine Auffassung bestätigt, wonach allein die Kapselform keine Arzneimitteleigenschaft begründe, da diese Form auch für Nahrungsergänzungsmittel typisch sei. Gleiches gelte für einen Vertrieb über Apotheken.

Im Ergebnis wurde die gegen das Produkt gerichtete Klage abgewiesen. Dass Red Rice-Kapseln mangels pharmakologischer Wirkung in der konkreten Dosierung keine Funktionsarzneimittel sind, hatten bereits zuvor der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Allerdings ist immer noch nicht geklärt, ob solche Kapseln möglicherweise gesundheitsgefährdend sind und aus dem Grund nicht vertrieben werden dürfen. Zudem stellt sich die Frage, ob der Verbraucher mit der Aussage "Monacolin verhindert durch die Hemmung der HMG-CoA-Reduktase die Umwandlung von ß-Hydroxy-ß-methylglutaryl-CoA (HMG-CoA) in Mevalonsäure. Damit wird die Vorstufe der Cholesterinsynthese unterbrochen" überhaupt etwas anfangen kann. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet in § 11 HWG die Öffentlichkeitswerbung mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind. Das HWG findet zwar auf die vorliegende Werbung keine Anwendung, jedoch könnte eine solche Werbung auch aus allgemeinen Irreführungsgesichtspunkten unzulässig sind. Das musst jedoch vom OVG Lüneburg nicht entschieden werden. Auch wenn das betroffene Unternehmen hier gut davon gekommen ist, sollte im Bereich der Lebensmittel- und Heilmittelwerbung immer eine frühzeitige rechtliche Absicherung erfolgen.





Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei unter http://www.juravendis.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.arzneimittel.de - ... So geht Gesundheit heute! ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit den Features einer klassischen deutschen Versandapotheke.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.



Leseranfragen:

medivendis.de - Agentur für Gesundheitsmarketing

Herzog-Otto-Weg 39
D-85604 Zorneding

T :: 08106 37789 0
F :: 08106 37789 29



PresseKontakt / Agentur:

medivendis.de - Agentur für Gesundheitsmarketing

Herzog-Otto-Weg 39
D-85604 Zorneding

T :: 08106 37789 0
F :: 08106 37789 29



drucken  als PDF  an Freund senden  Schifffonds in der Krise – Anleger sind extrem verunsichert Offene Immobilienfonds in Not
Bereitgestellt von Benutzer: Pinkelprinz
Datum: 15.02.2011 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 348633
Anzahl Zeichen: 3124

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Raiml
Stadt:

85604 Zorneding


Telefon: 08106 37789 0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"juravendis Rechtsanwälte ++ Wo ist die Grenze zum Präsentationsarzneimittel bei Rotem Reis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

juravendis Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von juravendis Rechtsanwälte