(ots) - Anlässlich des internationalen Tags der sozialen
Gerechtigkeit am 20. Februar fordert der Arbeiter-Samariter-Bund
Deutschland e.V. (ASB) eine baldige Lösung im andauernden Streit um
die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze. "Das Wohl der Schwächsten
verbietet das parteipolitische Gezänk, das wir bisher erlebt haben",
so der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein (MdEP). "Nach dem
Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss in der
vergangenen Woche muss es jetzt zeitnah eine Lösung für die 4,7
Millionen erwachsenen ALG-II-Bezieher und deren Kinder geben", so
Fleckenstein weiter.
Für die am kommenden Dienstag angekündigten Gespräche im
Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erhofft sich der
ASB konkrete Verbesserungen für die Lebenssituation der betroffenen
Familien. Wenn sowohl bei den Leistungen für die Erwachsenen als auch
bei denen für Kinder einige Verbrauchspositionen wie z. B. chemische
Reinigung herausgerechnet werden, liegt der Verdacht nahe, dass
Versorgung nach Kassenlage betrieben wird. Gerade die veranschlagten
Bildungsausgaben von 1,39 Euro bei Erwachsenen und je nach
Altersgruppe von 0,29 bis 1,16 Euro bei Kindern lassen sich schwer
mit der unverzichtbaren Förderung des Wissensstandorts Deutschland
vereinbaren.
Vor allem mit Blick auf die 1,7 Millionen Kinder von
Hartz-IV-Beziehern darf eine Einigung nicht länger hinausgezögert
werden. In Deutschland, einem der reichsten Länder dieser Erde, ist
fast jedes sechste Kind unter 15 Jahren arm oder von Armut bedroht.
Finanzielle Zuschüsse für Freizeitaktivitäten, Schulessen oder
Nachhilfestunden sind wichtig, reichen aber nicht aus, um Kindern
eine gleichberechtigte Chance und gesellschaftliche Teilhabe im Leben
zu ermöglichen.
In seinen zahlreichen Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen
erlebt der ASB täglich, dass viele Eltern, darunter vor allem
alleinerziehende Mütter, auf diese zusätzlichen Leistungen dringend
angewiesen sind. "Wer hinnimmt, dass junge Eltern z. B. schon das
Babyschwimmen oder das Krabbelgruppenangebot für ihre Kinder nicht
bezahlen können, muss damit rechnen, dass Ungleichheit und soziale
Benachteiligung schon in Kinderjahren zementiert werden", stellt Knut
Fleckenstein fest.
Bereits am 9. Februar 2010 legte das Bundesverfassungsgericht eine
Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze fest. Die obersten Richter
bemängelten die fehlende Transparenz bei der Errechnung der
Grundsicherung und ordneten eine Neuregelung bis zum Februar 2011 an.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein (MdEP) steht Ihnen für
Interviews zur Verfügung. Sollten Sie Interesse an einem Kontakt
haben, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle.
Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle: Alexandra Valentino, Tel. (0221) 4 76 05-324,
E-Mail: a.valentino(at)asb.de, Marion Michels, Tel. (0221) 4 76 05-233,
E-Mail: m.michels(at)asb.de, Fax: -297, www.asb.de