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Bestehende bAV-Verträge beim Arbeitsplatzwechsel erhalten!

Niedrigerer Garantiezins ab 2012 kann bis zu 47 % Rente kosten

ID: 363125

(ots) - Während die deutsche Wirtschaft boomt und
Arbeitskräfte allmählich in allen Bereichen knapp werden, hängen die
Lebensversicherer noch im Rendite-Tief, das die Finanzkrise ausgelöst
hat. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass
Versicherer ab 1.1.12 den garantierten Rechnungszins auf
Lebensversicherungsleistungen - dazu gehören auch die bAV-Verträge -
auf den historischen Tiefstand von 1,75 Prozent senken müssen. Der
Garantiezins, der noch vor zehn Jahren bei 4 Prozent lag, bestimmt
die Ablaufleistung der bAV-Verträge im "ungünstigsten Fall", d. h.
wenn die Versicherungsgesellschaft keinerlei Ãœberschussanteile
erwirtschaftet hat.

Die DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche
Altersversorgung hat Versicherungsmathematiker die finanziellen
Nachteile errechnen lassen, die ein Arbeitnehmer ab nächsten Jahr
erleidet, der einen bestehenden bAV-Vertrag umdecken lässt, weil er
den Arbeitsplatz wechselt. Die im Gesetz festgeschriebene
Portabilität, also die Mitnahmegarantie versicherungsgedeckter
bAV-Ansprüche zum neuen Arbeitgeber, hat im Regelfall die
vertragliche Umdeckung auf die im neuen Unternehmen genutzte
Versicherung zur Folge. Dabei wird zwar das Deckungskapital komplett
übertragen, aber die neuen Parameter wie veränderte Sterbetafeln und
insbesondere der aktuelle Garantiezins reduzieren den garantierten
Rentenanspruch erheblich.

Ein Arbeitnehmer, der ab dem Jahr 2002 als Dreißigjähriger in
seine betriebliche Altersversorgung einen monatlichen Betrag von 200
Euro einzahlt, hat aufgrund des relativ hohen Garantiezinses von
damals 3,25 % garantiert 711 Euro monatliche Betriebsrente ab seinem
65. Lebensjahr. Folgt er einem besseren beruflichen Angebot und
wechselt im Jahr 2012 seinen Arbeitgeber, wird sein neuer bAV-Vertrag
nur 1,75 % garantierten Zins ausweisen. Die ihm garantierte




Betriebsrente sinkt damit dramatisch auf 379 Euro - wohlgemerkt bei
gleicher monatlicher Einzahlung von 200 Euro in seinen bAV-Vertrag.
Das ist ein Verlust von 47 Prozent. Erreicht er ein Lebensalter von
82 Jahren, hat er unter Umständen rund 67.000 Euro Betriebsrente
weniger bezogen, als wenn er seinen alten, günstigeren bAV-Vertrag
fortgeführt hätte. Dazu kommen eventuell noch Nachteile bei der
Hinterbliebenenversorgung und bei Berufsunfähigkeit.

Die Möglichkeit der Fortführung bestehender, günstigerer
bAV-Verträge bei neuen Arbeitgebern bietet die Clearing-Stelle der
DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung. Ist
neben dem Arbeitgeber der Begünstigte des bAV-Vertrags, also der
Arbeitnehmer, einverstanden, übernimmt die DGbAV-Clearing-Stelle
gegen eine geringe monatliche Gebühr das gesamte Handling. Sie zieht
treuhänderisch die monatlichen Zuwendungen zum bAV-Vertrag beim neuen
Arbeitgeber ein und bedient damit den bestehenden Vertrag bis zum
Eintritt der Rente. Vorteil für den Arbeitnehmer: der günstige
Vertrag wird fortgeführt. Vorteil für den Arbeitgeber: ein
Zahlungsweg und ein Ansprechpartner für verschiedene Versicherer,
keine unterschiedlichen Formulare.

Der Service der DGbAV-Clearing-Stelle kostet monatlich 3 Euro. Im
gerechneten Beispiel sind das bis zum Renteneintritt weniger als
1.000 Euro, die einer möglichen Betriebsrenten-Reduzierung von 67.000
Euro entgegenstehen.



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Datum: 09.03.2011 - 09:25 Uhr
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