Die Krise der Bremer Reederei bedroht über 40 Schiffsfonds und weit über 10.000 Anleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als € 300 Mio. Jetzt hat der Scfiffsfondsanbieter HCI die Reißleine gezigen und die Charterverträge fristlos gekündigt.
(firmenpresse) - Hamburg/ Bremen, 17.03.2011. Die aktuelle Krise der Bremer Reederei Beluga Shipping GmbH hat nun zu einem ersten Insolvenzantrag einer Tochtergesellschaft geführt. Mit der Beluga Chartering GmbH ist das Kerngeschäft der Reederei betroffen. Die Gesellschaft sorgt innerhalb der für die Befrachtung der eigenen Flotte mit Projekt- und Schwergutladung und ist damit für die Beschäftigung der Schiffe verantwortlich. Grund für den Insolvenzantrag sind nach Angaben der Reederei erhebliche Unregelmäßigkeiten bei Umsatz und Liquidität im Charterbereich. Die Muttergesellschaft Beluga Shipping GmbH und weitere Tochtergesellschaften sind bislang noch nicht betroffen. Ihr Überleben ist nunmehr aber fraglicher denn je.
Seitdem die Reederei in die Krise gerutscht ist, haben immer mehr Schiffsfondgesellschaften ihre an Beluga vercharterten Frachter aus der Beluga-Flotte abgezogen. So hat das Hamburger Emissionshaus HCI alle Charterverträge fristlos gekündigt und die 20 betroffenen Schiffe an die Hamburger Hammonia Reederei verchartert. Insgesamt fahren nach Angaben des Bremer "Weser-Kurier" mehr als 40 Charterschiffe mittlerweile nicht mehr für Beluga. Ursprünglich verfügte die Bremer Reederei über 72 Schiffe.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Jan Peter Wolkenhauer: „Durch den Insolvenzantrag eskaliert die Lage bei der Beluga Shipping GmbH. Und das könnte weitreichende Folgen für die Schiffsfonds haben, die die Schiffe an die Reederei verchartert hatten oder haben. Denn es ist unseres Erachtens angesichts der allgemeinen Krise der Schiffsbranche höchst zweifelhaft, ob sie für die jeweilige Restlaufzeit für alle Schiffe wirtschaftlich tragfähige Charterverträge mit anderen Reedereien schließen können, wie es HCI möglicherweise gelungen ist. Davon aber hängt es maßgeblich ab, ob sich die bei Emission zugrunde gelegten Finanzprognosen erfüllen lassen.“
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
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