(ots) -
- Ausweitung des Förderangebots auf Rathäuser und Vereinsgebäude
- Zahl der förderfähigen Gebäude verdoppelt sich
- Ziel: Sanierungsstau abbauen und Energieeinsparung fördern
Zum 01.04.2011 verbessern die KfW Bankengruppe und das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die
Förderung von energetischen Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden
im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. War dieses mit
Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen,
Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit
beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von
Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern sowie
anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen
Organisationen finanziert werden. Die Zahl der förderfähigen Gebäude
wird sich dabei gegenüber dem aktuellen Stand in etwa verdoppeln. Im
Vergleich zum vergangen Jahr (KfW-Kreditzusagen in diesem Bereich ca.
115 Mio. EUR) wird deshalb mit einem deutlichen Anstieg der
Kreditnachfrage gerechnet.
"Ziel dieser Verbesserung ist es, den Sanierungsstau bei Gebäuden
der kommunalen und sozialen Infrastruktur abzubauen. Wir wollen
gleichzeitig die Emission von Treibhausgasen verringern und einen
Beitrag zur Einsparung von Energiekosten leisten. Gerade in Zeiten
einer angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen kommt das
Engagement dabei neben dem Klimaschutz der kommunalen
Handlungsfähigkeit zu gute", sagt Dr. Axel Nawrath,
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die das energetische Niveau
der Gebäude deutlich verbessern. Dabei gilt der Grundsatz "Je höher
der erreichte energetische Standard, desto attraktiver die
KfW-Förderung". Der Kreditnehmer kann dabei selbst entscheiden, ob er
eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 85 (Energiebedarf des Gebäudes:
max. 85 % des Höchstwerts für einen vergleichbaren Neubau), zum KfW
Effizienzhaus 100 (Energiebedarf des Gebäudes muss dem Höchstwert
eines vergleichbaren Neubaus entsprechen) oder Einzelmaßnahmen (z. B.
Wärmedämmung, Heizungserneuerung) durchführt.
Die Eckpunkte im Ãœberblick:
Zwei Förderprogramme:
1. Energieeffizient Sanieren - Kommunen
Direktkredite der KfW für Kommunen, deren Eigenbetriebe und
Gemeindeverbände.
2. Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung
Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen, inkl. Kirchen, im
Bankdurchleitungsverfahren. Der Kredit wird bei der Hausbank des
Investors beantragt.
Verwendungszweck:
Investitionsfinanzierung für die energetische Sanierung von
Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor
dem 01.01.1995 fertig gestellt wurden.
Kredithöhe/Laufzeit/Zinsfestschreibung:
Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige
Kreditmittel von max. 600 EUR/m2 (KfW Effizienzhaus 85), 350 EUR/m2
(KfW Effizienzhaus 100) bzw. 50 EUR/m2 (je Einzelmaßnahme) zur
Verfügung gestellt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre, bei maximal 5
tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Die Zinsen werden für 10 Jahre
festgeschrieben und während dieses Zeitraums vom Bund verbilligt.
Service: Die aktuellen Zinskonditionen und weitere ausführliche
Informationen sind im Internet unter www.kfw.de oder über das
Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55
77 abrufbar.
Pressekontakt:
Sonja Höpfner
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM)
Tel. 069 7431-4306, Fax: 069 7431-3266,
E-Mail: sonja.hoepfner(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de