Nachdem bereits die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, Spanien, die
Tschechische Republik und die Republik Italien eine drastische wie auch teilweise
rückwirkende Verringerung der Einspeisevergütungen vollzogen oder angekündigt hatten, hat
jetzt die britische Regierung am 23. März 2011 bekanntgegeben, daß sie die Solarförderung
gleichfalls drastisch heruntersetzen will. Demzufolge soll die Subvention für
Photovoltaikanlagen ab 250 kW Leistung um mehr als 70 % von 29,3 p/kWh auf hinfort 8,5
p/Kilowattstunde abgesenkt werden. Die Ankündigung hatte bereits Auswirkungen: geplante
Investitionen auf der Insel wurden von einzelnen Investoren kurzfristig abgesagt.
(firmenpresse) - Christoph Marloh, Geschäftsführer von Grundbesitz 24, dem Anbieter von Renditefonds
für nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu: "Zu den auch finanziell nachhaltigen
Investments gehören besonders Wohnimmobilien. Diese sind für mehr als 30% des
deutschen Energieverbrauches zuständig. Zinshäuser besitzen im Unterschied zu PV-
Anlagen nicht nur nach 20 Jahren eine zuverlässige Exit-Perspektive, sondern lassen sich
heutzutage auch ohne umfangreiche Beihilfen gewinnbringend energetisch sanieren. Mit
energetischen Modernisierungen tragen die Nachhaltigen Wohnimmobilien Renditefonds
von Grundbesitz 24 bei, bestmöglichen Kapitalerhalt mit Vorteilen für Natur, Investoren
sowie Mieter zu verbinden."
Ende 2010 hatte bereits Spanien auf Grund des Budgetdefizits rückwirkend die
Einspeisevergütung für Sonnenstrom gekürzt. Am 3. März 2011 folgte die Regierung des
bis dato als budgetär vertrauenswürdig geltenden Italien. Emissionshäuser mit stark
fremdfinanzierten Beteiligungsprodukten sehen sich in diesen Ländern mit ausgeprägten
Problemen konfrontiert.
Christoph Marloh, Geschäftsführer von Grundbesitz 24, dem Emittent von Fonds für
nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu: "Bei stark verschuldeten Ländern bestätigt sich
erneut die finanzielle Hackordnung: erst PIMCO, dann die inländische Schwerindustrie,
dann alle anderen Investoren. Bestmögliche Zuverlässigkeit gewähren nur Investitionen,
die sich von Hause aus rentieren. Das war bereits zu Fuggers Zeiten so. Zinshäuser
gehören zu den bevorzugten Anlageformen längerfristig erfolgreicher, vermögender
Privatpersonen und Institutionen".
Das Königreich Spanien hatte am 24.12.2010 ein Gesetz publiziert, womit die
Schmälerung der Einspeisevergütung für Solaranlagen um 15% für die nächsten 3 Jahre
stattfinden soll. Die Kürzung betrifft ebenfalls aktuell produzierende Installationen. Sie
erfolgt, wiewohl die Förderung wie in Deutschland "von den Konsumenten finanziert"
wird. In den Jahren 2008 und 2009 hatten deutsche Fonds 630.000.000 EUR in
spanische PV-Anlagen investiert. Hochgradig gehebelte Solarfonds müssen in absehbarer
Zeit auf Ausschüttungen verzichten oder sind in Gefahr, notleidend zu werden. Ob
Klagen von ausländischen Geldgebern vor spanischen Gerichten Erfolg beschieden sein
wird, erscheint ungewiß.
Am 03. März 2011 hatte die italienische Administration die Verabschiedung des
Regierungsgesetzes (decreto legislativo) zur Durchführung der Richtlinie 2009/28/EG zur
Förderung der Verwendung von Energie aus erneuerbaren Quellen ("Neue
Energiedekret") bekanntgemacht. Entgegen den Erwartungen, die das Dekret vom 6.
August 2010 ("Conto Energia 3") erweckt hatte, wird mit der Verabschiedung des Neuen
Dekrets die Planung und Fortführung von aktuell laufenden Investitionen in gravierender
Weise gefährdet. Dadurch kann der gesamten Solarenergieindustrie in Italien
nachhaltiger Schaden zugefügt werden. Die beschlossenen Änderungen können eine
sofortiges Aus privater Investitionen sowie der Finanzierungen durch Finanzinstitute
bewirken wie auch neue Vorhaben unterbinden. Das Neue Energiedekret sieht vor, dass
die Fördertarife des seit dem 1. Januar 2011 wirksamen Conto Energia 3 einzig noch
denjenigen PV-Anlagen zuerkannt werden, die bis spätestens zum 31. Mai 2011 an das
Netz angeschlossen werden. Alle Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Mai 2011 an
das Stromnetz angeschlossen werden, bekommen die noch durch ein bis zum 30. April
2011 zu erlassendes neues Dekret zu bestimmende Subventionstarife. Nach
nichtamtlichen Angaben beabsichtigt die Regierung, diese Fördertarife nachhaltig zu
verringern und hierbei unter anderem die Verringerung der Materialkosten zu beachten
sowie eine jährliche Deckelung der Gesamtfördermenge vorzusehen. Selbst wenn die
allgemein bekannt gewordenen Vorschriften in etlichen Jahren als nicht
verfassungskonform eingestuft werden, dürfte der Verlust für die junge
Solarenergiebranche beträchtlich sein.
Zu den Nachhaltigen Wohnimmobilien Renditefonds:
Die Fonds investieren in Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in norddeutschen
Metropolregionen ab Herstellungsjahr 1960 und streben die energetisch nachhaltige
Bewirtschaftung des zu erwerbenden Bestandes an. Wohnimmobilien sind für mehr als 30
Prozent des Primärenergiebedarfs verantwortlich. Durch energetische Sanierungen kann
der Bedarf an Primärenergie je nach Baujahr um bis zu 80% reduziert werden. Für die
Bestandsobjekte des ersten Fonds ist ein Verbrauch von Primärenergie von unter 100
kWh/m2a sowie eine gesamte Einsparung von 102 Millionen Kilowattstunden
beziehungsweise 10,2 Millionen Ltr. Heizöl vorgesehen. Mit der eingesparten Energie
ließe sich Wärmedamm-Material für eine Stadt von über 4.000 Einfamilien-Wohnhäusern
produzieren. Der Fonds verbindet eine geplante Nachsteuer-Rendite von 6,9Prozent p.a.
mit dem erhöhten Schutz von Mietern vor weiter steigenden Energiepreisen. Die
fortlaufenden Auszahlungen belaufen sich auf durchschnittlich 4,6 % p.a. Sie beginnen
mit 2,7 % in 2011 und steigen auf 7 Prozent per annum zum Ende der Laufzeit. Am
Ende der Laufzeit erfolgt zusätzlich zu den fortlaufenden Auszahlungen und der
Kapitalrückzahlung eine zusätzliche Auszahlung an die Investoren aus dem
prognostizierten Veräußerungsgewinn. Durch frühzeitige Abstimmung mit den Behörden
werden eventuell gegebene soziale Mieterbelange berücksichtigt.
Die Grundbesitz 24 GmbH besitzt eine erfolgreiche Leistungsbilanz im Bereich der
Akquisition, der Finanzierung, der Objektentwicklung, der Bewirtschaftung und der
Vermarktung von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen. Unter der Leitung ihres
Geschäftsführers Rudolf Marloh hat die Grundbesitz 24 GmbH von 2002 bis 2005 einen
Wohnimmobilienbestand von Euro 6,8 Millionen akquiriert, mit einer Gewinnmarge von 7%
bewirtschaftet und mit einem Vorsteuergewinn von 26Prozent vermarktet (IRR der GmbH=8%
vor Steuern). Vorher hatte Herr Marloh als Alleingeschäftsführer der Telos Haus und Grund
Hamburg GmbH von 1997 bis 2000 einen Bestand an Wohnimmobilien von Euro 37,8
Millionen akquiriert, mit einer Rendite von 9 Prozent bewirtschaftet und mit einem
Vorsteuergewinn in Höhe von 20 Prozent veräußert (IRR der GmbH = 11% vor Steuern).
Grundbesitz 24 Emissionshaus GmbH
Am Heestern 26
21218 Seevetal
Email: willkommen(at)gb24fonds.com
Telefon: +49 (4105) 6 900 800
Fax: +49 (4105) 6 900 810
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