Am 30. November dieses Jahres ist Stichtag für einen Kfz-Versicherungswechsel. In Zeiten hoher Benzinpreise und steigender Stromkosten können Autofahrer beim Wechsel ihrer Autoversicherung eine Menge Geld sparen. Viele Anbieter werben in diesem Herbst mit speziellen Sondertarifen und Rabattmodellen, um sich im Kampf um den Kunden Vorteile zu verschaffen. Doch Vorsicht: Beim Wechsel sollten Verbraucher nicht nur auf günstige Tarife achten, sondern die Vertragsbedingungen prüfen und das eigene Sicherheitsbedürfnis berücksichtigen.
(firmenpresse) - Autofahrer haben noch bis zum 30. November dieses Jahres Zeit, um Ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. Der häufigste Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel sind günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. „Bei einem Wechsel ist aber nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend“, so Eike Böttcher vom Online-Verbrauchermagazin banktip.de. „Auch die Vertragskonditionen und der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung müssen genau geprüft werden. Zudem sollte man das persönliche Sicherheitsbedürfnis im Auge behalten. Wer etwa auf bestimmte Versicherungsschutzleistungen verzichten kann, spart unter Umständen viel Geld."
Vor dem Wechsel sollte der Versicherungsvergleich stehen. Dabei können mögliche Sonderrabatte beachtet werden, die nicht von allen Gesellschaften gewährt werden. Steht das Auto etwa in der eigenen Garage oder gehört man einer besonderen Berufsgruppe an, kann sich das positiv auf die Prämie auswirken. Allerdings sollte man bei der Nutzung von Sonderrabatten darauf achten, dass die festgelegten Bedingungen eingehalten werden können. Ansonsten riskiert man eventuell Strafen.
Einige Versicherungen bieten sogenannte „Rabattretter“ an. Dieser belohnt Autofahrer für unfallfreie Zeiten. Normalerweise werden Autofahrer nach einem Schadenfall um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch einmal einen Schadenfall hat, erhält als Gegenleistung für längere unfallfreie Zeiträume weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Autoversicherungen zum Beispiel sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich. So können Autofahrer ihre günstigste Schadenfreiheitsklasse behalten und durch weiteres unfallfreies Fahren bestätigen.
Zahlreiche Anbieter haben mit speziellen Angeboten zum Wechseltermin ihre Konditionen für Kfz-Versicherungen verbessert. Ein Beispiel: Einige Versicherungen verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Damit besteht für Autofahrer ein Kaskoversicherungsschutz auch dann, wenn aus Unachtsamkeit einmal eine rote Ampel übersehen wird. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
Bei einem Vergleich der Anbieter sollte nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend sein. Bei Kaskoversicherungen sollte jeder zunächst das persönliche Sicherheitsbedürfnis prüfen. Dazu gehört auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Schäden eintreten könnten. Der berühmte Marderbiss etwa wird Fahrzeuge am Stadtrand sicher häufiger heimsuchen als solche in der innerstädtischen Tiefgarage. Ein weiteres Beispiel: Wer ausschließlich alleine mit dem Auto unterwegs ist, kann auf eine Insassenversicherung verzichten. Alle anderen wahrscheinlich nicht.
Wer seine bestehende Kfz-Versicherung kündigen will, sollte darauf achten, dass die Kündigung bis zum 30. November eingegangen sein muss. Der Poststempel genügt nicht! Weiterführende Informationen zu Rabattmodellen, Sonderkündigungsrechten und Serviceleistungen der Kfz-Versicherer finden Verbraucher auf der Seite www.banktip.de.
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