Berlin, 7.4.2011 – Aufgrund des zunehmenden Ärztemangels wird bereits seit längerer Zeit darüber debattiert, ob und in welchem Umfang die Übertragung ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal erfolgen kann. Nach der Heilkundeübertragungs-Richtlinie sollen Pflegekräfte künftig eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen können.
(firmenpresse) - Gestritten wurde insbesondere über Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. Unter Delegation versteht man die Übertragung ärztlicher Aufgaben an nichtärztliches Personal, wobei der Arzt die ärztliche und juristische Verantwortung trägt. Bei der Substitution geht auch die Verantwortung an das nichtärztliche Personal über.
Bereits vor einigen Jahren hatte der Gesetzgeber mit dem § 63 Absatz 3c SGB V dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) die Aufgabe übertragen, einen Katalog mit ärztlichen Leistungen zu erstellen, welche von Pflegekräften übernommen werden können. Im März hat der GBA nun über den Inhalt der sogenannten Heilkundeübertragungs-Richtlinie beraten, welche im Ergebnis 40 übertragbare ärztliche Leistungen enthält. Welche Leistungen das genau sind, wurde noch nicht bekannt gegeben. Es muss erst noch die Stellungnahme der Bundesärztekammer sowie der maßgeblichen Verbände der Pflegeberufe abgewartet werden. Fest steht allerdings, dass Pflegekräfte eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen sollen.
Die Begriffe „Delegation“ und „Substitution“ werden in der Richtlinie bewusst ausgeklammert, indem wiederholt von einer „selbstständigen Ausübung der Heilkunde“ gesprochen wird. Außerdem betont der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess, dass vor der Übertragung einer ärztlichen Tätigkeit an die Pflegekraft selbstverständlich immer die ärztliche Diagnose und Indikationsstellung steht.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wünscht sich eine derartige Regelung ebenso für den ambulanten Bereich, damit auch den Medizinischen Fachangestellten bestimmte ärztliche Leistungen übertragen werden können. „Wir sind für eine sinnvolle Arbeitsteilung, die die Pflegekräfte genauso einbezieht wie die Medizinischen Fachangestellten“, sagt Dr. Carl-Heinz Müller (Vorstand KBV). „Die Gesamtverantwortung muss beim Arzt bleiben. Er kann aber Aufgaben auf Medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte übertragen. Davon können alle Beteiligten – auch die Patienten – profitieren“, so Müller weiter.
Fazit:
Zwar betrifft die Heilkundeübertragungs-Richtlinie derzeit nur die Pflegekräfte. Angesichts der Unterversorgung mit Ärzten gerade in ländlichen Regionen, wird in Zukunft aber die Übertragung ärztlicher Leistungen auch auf anderes nichtärztliches Personal eine immer größere Rolle spielen.
Autorin: Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
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