Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat am 04.03.2011 im sog. eBundesanzeiger Informationen veröffentlicht, wonach unter anderem durch Beschlüsse des Amtsgerichtes Nürnberg zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch eine Straftat Geschädigten mehrere dingliche Arreste, u. a. in Höhe von circa 52,5 Mio. €, vorgenommen worden seien.
(firmenpresse) - Was versteht man unter Rückgewinnhilfe?
Die Vermögensabschöpfung zum Zweck der Rückgewinnhilfe ist ein in der Strafprozessordnung geregeltes Verfahren, um aus dem Vermögen der im Strafverfahren Beschuldigten, bewegliche Gegenstände, Grundstücke oder sonstiges Vermögen in Beschlag zu nehmen. Ziel dieses Verfahrens ist es, den Betroffenen den teilweisen oder vollen finanziellen Ersatz ihres Schadens zu ermöglichen. Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht allerdings vor, dass jeder Geschädigte selbst aktiv werden muss, wenn er an sein Vermögen heran will. Dazu muss der Betroffene seine eventuellen Ersatzansprüche titulieren lassen. Danach kann mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden.
Worin besteht die Crux?
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg wies in der im eBundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung darauf hin, dass bei der Anspruchsdurchsetzung im Wege der Rückgewinnhilfe das Prinzip gilt: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Was ist mit dem Insolvenzverfahren?
Wenn Sie deshalb die von Ihnen gezahlten Gelder ganz oder in Teilen zurückerhalten möchten, müssen Sie als erstes einen wenigstens vorläufig vollstreckbaren Titel erhalten, d. h. Sie müssen aktiv per Gerichtsverfahren Ihre Forderung einfordern bzw. sichern. Gegen eine insolvente Gesellschaft vorzugehen ist dabei jedoch nicht zielführend. Die Unternehmensgruppe der „GFE“ war aber im näheren oder weiteren Umfeld mit mehreren und weiteren Gesellschaften tätig: Ein Teil der Käufer hat bei der Schweizer GFE Energy AG aus Herisau gekauft und gerade nicht bei der GFE mbH aus Nürnberg. Auch taucht in dem Komplex die FI Consulting GmbH auf bzw. arbeitete die GFE Group mit weiteren Gesellschaften zusammen. In Zeitungsberichten werden außerdem die FI Holding AG aus Herisau, die Swiss Vermögensverwaltung sowie die Swiss Topinvest, aber auch die Trecomp Ltd. im englischen Birmingham sowie kleinere Firmen in der Region erwähnt. Damit ist die Vorgehensweise über die Rückgewinnhilfe der Staatsanwaltschaft für den einzelnen Käufer zwar nicht risikolos, aber es erscheint dennoch vorstellbar, dass einige Käufer ihre Ansprüche im Einzelfall erfolgreich durchsetzen werden.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Erfolgen keine Maßnahmen durch den Geschädigten, erhält der Beschuldigte im Strafverfahren möglicherweise die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte wieder zurück. Ein Verteilungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft finde dagegen nicht statt, sondern es ist Sache der Betroffenen sich um eine Titulierung Ihrer Forderung zu kümmern. Der Arrest wirkt dabei nur für eine begrenzte Zeit.
Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse
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