Die Kriminalität passt sich seit jeher sehr geschickt an die sich wechselnde Modeerscheinungen an. Dies beschrieb bereits der Jurist Gustav Radbruch (1878-1949) in seinem posthum erschienenen Werk „Geschichte des Verbrechens“. Dieses Phänomen trifft insbesondere auch auf Kapitalanlagebetrugsmodelle zu, die gerade heute vermehrt im Gewand einer vermeintlich lukrativen Investition im Bereich der „Erneuerbaren Energien“ daherkommen. Investitionen in Solarparks, Windräder, Umweltfonds und Blockheizkraftwerke sollen die Idee des Geldverdienens mit dem „Guten Gewissen“ vereinen. Deshalb sind die Werbebroschüren in diesem Bereich auch emotional besetzt. „Erneuerbare Energien … für Ihre Zukunft. Nie war es einfacher, nachhaltig und lukrativ Ressourcen zu schonen. Mit unseren Blockheizkraftwerken schaffen sie solide Werte für Ihr Leben. Nachwachsende Rohstoffe sind ein zentraler Bestandteil zukunftsorientierter Energieversorgung“, heißt es etwa in einer Hochglanzbroschüre der insolventen Nürnberger Firma „GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH“. Allerdings ermittelt gegen diese Firma inzwischen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachtes des bandenmäßigen Betruges. ilex Rechtsanwälte & Steuerberater schildert, worauf der Anleger achten sollte.
(firmenpresse) - Der gute und der schlechte Anbieter/ Verwalter
Jeder Kapitalanleger, der die Verzinsung seines Kapitals anstrebt, hat die Wahl unter einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Kapitalanlagemodelle. Ob er dem Kauf von Edelmetallen oder von Grundeigentum den Vorzug gibt, ob er sich für die kleinere Lösung der Eigentumswohnung entscheidet, ob er an den Aktienmärkten dieser Welt spekuliert, in hochriskante Differenzkontrakte oder in Schiffsanleihen investiert. Alle diese und weitere Möglichkeiten obliegen seiner eigenen wirtschaftlichen Entscheidung. Allerdings liegt die Schwierigkeit für den Kapitalanleger nicht allein darin, unter unterschiedlichen Produkten das für ihn Passende zu finden. Zu fast jedem Produkt existieren sowohl seriöse, als auch unseriöse Angebote. Diese Zweiteilung des Kapitalmarktes in einen seriösen und einen unseriösen Teil ist so alt, dass er sogar schon in der Bibel Erwähnung findet. Bereits das Neue Testament kennt nicht nur das Gleichnis vom durchtriebenen Verwalter (Lukas 16, 1-7), sondern auch das Gleichnis von den anvertrauten Talenten, bei dem ein Herr dreien seiner Knechte mit finanziellen Mitteln ausstattete, sich auf Reisen begibt und später Abrechnung hält. Zwei von drei Knechten haben nach ihren jeweiligen Möglichkeiten ordentlich gewirtschaftet; einer jedoch hat das Geld verborgen.
Das Lehrbeispiel „GFE“
Ein der Gegenwart entnommenes Lehrbeispiel ist das gescheiterte Geschäftsmodell der deutsch-schweizerischen Unternehmensgruppe „GFE“, hinter der u. a. die in Nürnberg ansässigen Firmen „GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH“ und „GFE Production GmbH“ stecken, aber auch die schweizerische „GFE Energy AG“ , sowie die schweizerische Muttergesellschaft „FI Holding AG“. Eine Vielzahl von weiteren Firmen sind im Umfeld dieser Firmengruppe aktiv gewesen. Das Geschäftsmodell der GFE-Unternehmensgruppe bestand darin, in der Volksrepublik China rund 30 Jahre alte Diesel-Stromgeneratoren einzukaufen, die dort im Lizenzbau der Kölner Traditionsfirma Deutz gebaut wurden. Diese Dieselmotoren, die grundsätzlich auch mit Rapsöl betrieben werden können, verpackte man in Container und nannte das fertige Produkt „Blockheizkraftwerk in Containerbauweise“. Um dieses „Stromaggregat“, welches mangels vorgesehener Wärmenutzung gerade kein Blockheizkraftwerk war, zu einem Vielfachen des Einkaufspreises verkaufen zu können, benötigte man noch eine „innovative Technik“, der man den werbewirksamen Namen „Energy-Saving-System“ gab. Gemeint war eine angebliche Steigerung der Energieeffizienz. Doch den Nachweis dieser Technik, an der Gutachter erhebliche Zweifel haben, blieben die Techniker der Firmengruppe trotz Nachfragen, auch von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater, schuldig. Nachdem die Geschäftsleitung des Unternehmensverbundes Millionenwerte von Käufern der Stromaggregate eingesammelt hatte, sollten die Stromaggregate von der „GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH“ zurückgepachtet werden. Durch Einspeisen von Strom in das Stromnetz sollte die versprochene Rendite erwirtschaftet werden. Inzwischen wird der Geschäftsleitung vorgeworfen, die Kaufpreise für andere Zwecke verwendet zu haben.
Beim Renditeversprechen ist Wachsamkeit angesagt
Das entscheidende Werbemittel im Bereich unseriöser Kapitalanlagen ist ein „hohes Renditeversprechen ohne Risiko“. Jeder Unternehmer weiß dagegen, dass es Unternehmertum ohne persönliches Risiko nicht gibt. Wer allerdings als Anbieter eines Geschäftsmodells gar nicht beabsichtigt, eine ernsthafte Kapitalverzinsung für den Anleger zu erreichen, der braucht sich um die Grenzen, die ihm der Markt auferlegt, nicht weiter zu scheren. Deshalb sind so gut wie alle unseriösen Kapitalanlageprodukte von einem tendenziell eher unrealistischen Renditeversprechen geprägt. Damit bildet das Renditeversprechen zugleich das entscheidende Prüfkriterium, um das seriöse vom unseriösen Angebot zu unterscheiden.
Bei einer Kapitalanlage gilt die uralte Regel: Je höher die Renditeerwartung, desto höher das Risiko des Totalverlustes. Eine hohe Rendite ohne jedes Risiko kann es nicht geben. Wer der Sicherheit den Vorzug gibt, wird sich mit einer kleineren Rendite zufrieden geben müssen. Anders jedoch beim Angebot der GFE: hier war von einer Verdreifachung des eingesetzten Kapitals bei einem 40kW Aggregat innerhalb von 10 Jahren mit einseitiger Vertragsverlängerungsgarantie auf 20 Jahre die Rede, die durch monatlich garantierte Pachtzahlungen erfüllt werden sollte. Dabei wurde übersehen, dass für den Betrieb des Stromaggregates laufend Rapsöl benötigt wird und es auf den Markt gerade bei den schwankenden Preisen von Rapsöl faktisch keine Rapsmühle gibt, die den Preis für die nächsten Jahre zum Festpreis garantieren kann.
Was ist, wenn ich reingefallen bin?
Erweist sich ein Kapitalanlagenmodell als unseriös, gerät ein Unternehmern früher oder später in die Schieflage. Im Fall der GFE war es die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die am 30. November 2010 den Schlussstrich setzte, Konten einfror, Hausdurchsuchungen durchführte und Mitglieder der Geschäftsleitung in Untersuchungshaft nahm.
In solchen Situationen überschlagen sich häufig die Meldungen in der Tagespresse. Oftmals ist dann von der Insolvenz der einen Gesellschaft die Rede, der die Insolvenz der nächsten Gesellschaft folgt, die Staatsanwaltschaft ermittelt und wenn es ganz übel läuft – so im Fall der GFE – tritt auch noch das Finanzamt auf den Plan und bereitet den Käufern Unbehagen. Daneben wird von interessierter Seite Verwirrung gestiftet, so dass es dem einzelnen Geschädigten durchaus schwer fällt, durchzublicken. In einer solchen Situation entsteht ein erheblicher Rechtsberatungsbedarf; angefangen von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsfragen der beteiligten Personen (Verkäufer, Anbieter, Initiator, Prospektverantwortliche, Geschäftsleitung, Vermittler, Bank). Im Falle der GFE stellen sich zudem Fragen der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung beim gescheiterten Kauf der Stromaggregate.
Informationen sind alles
Der geschädigte Anleger/ Käufer ist gut beraten, sich erst die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Nur derjenige, der die Faktenlage kennt, weiß, welche weiteren Schritte die richtigen sind. Nicht bei allen unseriösen Kapitalmarktangeboten ist ein eindeutiger Betrugsfall gegeben. Von der Schieflage einer Gesellschaft, die ein Sanierungskonzept erforderlich macht, bis hin zu dem echten Betrugsfall, der eher eine sorgfältige Prozessführung erforderlich macht, ist sehr vieles denkbar. Wenn Berater jedoch ein Lösungskonzept ins Blaue hinein präsentieren, ohne die Faktenlage zu kennen, ist der Anleger/ Käufer meist nicht gut beraten.
Dr. U. Schulte am Hülse
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
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