PresseKat - Polizei und Zoll warnen - „Auto-Gewinner“ werden mit Vorkasse abzockt

Polizei und Zoll warnen - „Auto-Gewinner“ werden mit Vorkasse abzockt

ID: 390842

Seit Februar 2011 häufen sich Anrufe von Konsumenten auch beim Verbraucherdienst e.V., die angeblich ein Auto gewonnen haben. Mit einer Überweisung für Überführungskosten per Western Union Bank könne man das neue Fahrzeug in Empfang nehmen. Bereits Ende 2010 warnten Polizei und Zoll vor diesen Aktivitäten (Quelle: http://tinyurl.com/3gra3tq)

(firmenpresse) - Die Verbraucher informierten den Verein für Verbraucherschutz über folgenden Sachverhalt.

Die Betroffenen wurden nach eigenen Angaben mit unbekannter Rufnummer angerufen. In der Regel gaben sich die Anrufer als Rechtsanwalt mit Sitz in der Türkei aus. Die Angerufenen wurden über den Gewinn eines Mittelklassewagens im Wert von 35.000 bis 45.000 Euro informiert. Dieser müsse nun an den Angerufenen als glücklichen Gewinner nur noch überführt werden, sofern dieser den Gewinn, dass nagelneue Fahrzeug, entgegen nehmen wolle.

Stimmte der Angerufene und begeisterte „Gewinner“ des Autos zu, erhielt er wenige Tage später erneut einen Anruf.

Der Wagen stünde bereits auf dem Gelände des Salzburger Zoll. Für den weiteren Transport bis zum glücklichen Gewinner des neuen Autos als Empfänger müsse dieser nun die weiteren Überführungskosten und Zollgebühren von zwischen 1.000 € bis 1.600 € Euro übernehmen. Konnte der angebliche Gewinner des Kfz. den Betrag kurzfristig nicht in voller Höhe aufbringen, wurde angeblich kurz verhandelt und sich um eine schnelle alternative Möglichkeit bemüht.

Tatsächlich fand sich schnell eine Lösung in Höhe von etwa 400 € bis 600 € Euro als Betrag, der die weitere Zustellung des Kfz. ab Salzburg bis zum Empfänger ermögliche.

Die angerufenen Konsumenten erhielten nun sehr präzise Anweisungen den Geldtransfer betreffend. Der vereinbarte Betrag für Überführung und Zollgebühren sei per Western Union Bank zu überweisen. Der Sicherheitscode für die Überweisung per Western Union solle per Handy an die Abzocker übermittelt werden an eine Nummer, die der Betroffenen von diesen erhielt.

Recherchen des Verbraucherdienst e.V. ergaben diesbezüglich, dass es sich in den vom Verein überprüften Fällen ausnahmslos um sogenannte Prepaidkarten handelte. Diese sind überall im Handel frei erhältlich. Vor allem werden keine Daten zur benutzenden Person der Karten hinterlegt. Somit sind solche Rufnummern nicht nachverfolgbar, und der Nutzer der Prepaidkarte bleibt anonym.





Die Gelder wurden nach Istanbul und Antalya (Türkei) überwiesen. Die Verbraucherdienst e.V. bekannten Schäden bewegen sich zwischen 1.000 € bis zu 24.000 €.

Verbraucherdienst warnt vor dieser Masche! Allemal verdächtig sind Gewinnversprechungen, wenn man an keiner Verlosung teilgenommen hat und / oder Vorauszahlungen per Western Union verlangt werden.

Einen tatsächlichen Gewinn gab es nach Angaben der Geschädigten nie.
Daher rät Verbraucherdienst e.V. jeden Betroffenen der Versuchung eines angeblich gewonnenen neuen Autos zu widerstehen, vor allem im Zusammenhang mit Überweisungen per Western Union Bank, und ggfls. Strafanzeige zu stellen.

Verbraucherdienst e.V. informiert – berät – hilft – 0201 176790

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Bereitgestellt von Benutzer: verbraucherdienst
Datum: 19.04.2011 - 16:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.04.2011

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