(ots) - Wer das Rauchen aufgeben will und dabei mit
einem Nikotinersatz-Präparat die Entzugssymptome lindern möchte, muss
diese selbst bezahlen. Und wenn er Beratung beim Arzt sucht, kann es
sein, dass dieser kurz angebunden ist. Raucherberatung nämlich kann
der Doktor nicht angemessen abrechnen. "Grundsätzlich sollten sich
die Kassen in weitaus höherem Maß als bisher an den Kosten für
Tabakentwöhnungskurse, aber auch für Nikotinersatzpräparate
beteiligen", verlangt Professor Stephan Mühlig, Psychologe,
Suchtforscher und Leiter der Raucherambulanz an der TU Chemnitz, in
der "Apotheken Umschau". Er schränkt aber ein, dass Nikotin-Kaugummis
oder -Pflaster nur für 30 bis 50 Prozent der regelmäßigen Raucher
empfehlenswert seien, nämlich für jene, die körperliche
Entzugserscheinungen haben. Beim Nikotinverzicht ohne
Medikamentenhilfe sieht der Suchtforscher auch Vorteile: "Wer sich
bei einem Rauchstopp durch die Symptome eines Entzugs gequält hat,
lässt sich bei der nächsten Gelegenheit wahrscheinlich nicht so
leicht verführen", erklärt er. Nikotinersatzpräparate und ärztliche
Raucherberatung als Kassenleistung müssten durch den Gesetzgeber
veranlasst werden. Der aber sperrt sich, weil er eine Kostenlawine
befürchtet. Kritiker rechnen dagegen, dass durch vermiedene
Folgeerkrankungen schon nach zwei bis drei Jahren Geld gespart würde.
Die Bundesärztekammer plädiert dafür, zunächst wenigstens Patienten
mit einer chronisch fortschreitenden Atemwegserkrankung (COPD)
Nikotinersatzpräparate als Kassenleistung zu gewähren.
Informationen für aufhörwillige Raucher unter
www.apotheken-umschau.de/Rauchen
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