(ots) - Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich
verpflichtet, 651 Aufgaben und Tätigkeiten ohne Kostenerstattung
durch den Staat zu übernehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie des
Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der
Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue
Soziale Marktwirtschaft. Die Studie listet erstmalig alle so
genannten Inpflichtnahmen des Bundes auf und rät dem Gesetzgeber, auf
weitere Pflichten zu verzichten oder für diese zukünftig den
Unternehmen die Kosten zu erstatten.
Informations- und Erfüllungspflichten belasten die deutschen
Unternehmen mit erheblichen Kosten, die der Staat auf die Wirtschaft
ohne Erstattung abwälzt. In der Studie wird präzise vorgerechnet: Die
Erfüllung von zehn besonders aufwendigen Arbeitgeberpflichten kostet
ein mittelständisches Unternehmen mit 100 Arbeitnehmern 17.940 Euro
pro Jahr. Auf alle kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland
hochgerechnet ergeben sich damit pro Jahr Kosten in Höhe von etwa
drei Milliarden Euro für den Mittelstand. Nicht berücksichtigt sind
hier die Kosten aller weiteren Inpflichtnahmen sowie deren Belastung
für Großunternehmen.
"Aus unserer Fallstudie können wir für die Gesamtwirtschaft
ableiten, dass die Belastung der deutschen Unternehmen durch
Inpflichtnahmen weit im zweistelligen Milliarden Euro-Bereich liegt.
Das ist ein spürbarer Kostenblock, der die Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Unternehmen extrem ausbremst", so der Studienleiter Prof.
Dr. Volker Wittberg, Leiter des NZBA an der Fachhochschule des
Mittelstands.
Zu den in der Studie erfassten Inpflichtnahmen gehört zum Beispiel
die Verpflichtung des Arbeitsgebers, eine Vielzahl an Bescheinigungen
für die Bundesanstalt für Arbeit, die Sozialämter und andere Behörden
auszustellen. Unternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet,
Lohnsteuer an den Staat und Beiträge an die Sozialversicherung
abzuführen. Alle 651 Pflichten verursachen in den Unternehmen
erheblichen administrativen Aufwand und Kosten.
"Zu oft spannt der Staat die Unternehmen für seine eigenen
Aufgaben ein - und lässt sie auf den Kosten sitzen. Damit muss
Schluss sein", so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. Das
NZBA schlägt dazu einen Drei-Punkte-Plan zum Bürokratiekosten-Stopp
vor: Zum ersten sollte der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden, alle
neuen Inpflichtnahmen von Unternehmen in der Gesetzbegründung
explizit auszuweisen und deren Kosten zu benennen. Zweitens sollte
der Nationale Normenkontrollrat das Recht erhalten, unterlassene
Benennungen zu beanstanden und die Kostenangaben zu überprüfen.
Drittens sollte es zukünftig für neue Pflichten eine Kostenerstattung
durch den Staat geben. "So können wir erreichen, dass der Gesetzgeber
den Unternehmen nur dann weitere Bürokratie auferlegt, wenn es
unbedingt nötig und die Kostenbelastung verhältnismäßig ist", so
Wittberg.
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