Handwerkskammer bietet Informationen für Betroffene
Die Cottbuser Stadtverwaltung will Altanschließer nachträglich zur Kasse bitten. Bis Jahresende soll an alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, ein Beitragsbescheid zugestellt werden. Dies belastet auch Cottbuser Handwerksbetriebe. Aber was können Betroffene im Fall eines Bescheides tun? Die Handwerkskammer Cottbus bietet kommenden Dienstag eine Informationsveranstaltung zum Thema Altanschließer. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.
(firmenpresse) - Termin:
3. Mai, 17.30 Uhr
Meistersaal der Handwerkskammer,
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen. Aber was bedeutet es, wenn ein Unternehmer eine Anhörung oder einen Bescheid erhalten hat? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, sich gegen die Altanschließer-Regelung zu wehren?
Diese und weitere Fragen beantworten Richard Schenker und Rechtsanwalt Peter Albert vom Haus- und Grundeigentümerverein Cottbus und Umgebung e.V. Insbesondere soll es um Widersprüche und Stellungnahmen sowie um die rechtlichen Hintergründe gehen.
Anmeldungen nimmt entgegen:
Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus
Telefon: 0355 7835-444
Telefax: Fax 0355 7835-280
E-Mail: hwk(at)hwk-cottbus.de
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2007 entschieden, dass für alle Grundstücke, die an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, die gleichen Beiträge zu erheben sind. Demnach können betroffene Eigentümer jetzt noch zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht auf einer Grundlage, die nach heuÂtigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht beÂrücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen, die die Eigentümer bereits damals erbracht haben.