Die geheimen Vorbereitungen für den Bau der Hamburger HafenCity haben ein brisantes Nachspiel. 1996 begann die HHLA im Auftrage der Stadt, sämtliche Grundstücke in der Nähe der Speicherstadt zu erwerben. Zur Umsiedlung der am Baakenhafen angesiedelten Cellpap Trucking Spedition vereinbarte die HHLA mit der Firma G. Schürfeld & Co. ein Joint Venture. Die HHLA übernahm 30% der Gesellschaftsanteile. Die Hamburger Bürgerschaft wurde später vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Unterfangen wurde mit der Vorbeugung von Grundstücksspekulationen begründet. Wie es um die Geschäfte der neuen Beteiligungsgesellschaft stand und wie man offenbar Millionenverluste über einen Austausch von Sicherheiten Dritten auferlegen wollte, hat bisher wohl niemand so recht zu Wissen bekommen.
(firmenpresse) - Der nachfolgend beschriebene Vorgang wurde genauestens recherchiert und erneut Aktuell, weil eine Speditions- und Handelsgesellschaft bis zur Insolvenz hin geschädigt wurde. Wir haben bereits vor zwei Wochen über mehrere Internet Presseportale zu den voraus gegangenen Betrugshandlungen und Absichten berichtet (Google „HHLA SEB Fitschen“).
Zur Umsiedlung vermietete die HHLA ihrer neuen Beteiligungsgesellschaft ein Mietgrundstück im Hamburger Hafen. Die Geschäftsleitung der neuen Tochterfirma wurde dazu veranlasst, auf der Mietfläche einen asphaltierten Speditionshof mit Betriebstankstelle und überdurchschnittlich hochwertigem Verwaltungs- und Sozialgebäude zu errichten. Die verlustreiche Firma war bereits vor Baubeginn handelsrechtlich überschuldet und damit nicht mehr kreditwürdig. Aus diesem Grunde wurden die Errichtungskosten und laufenden Geschäftsverluste für den Zeitraum der Bauphase über einen Gesellschafterbeschlusses sicher gestellt. Die privat geführte Joint Venture Partnerin G. Schürfeld & Co. übernahm mehrere Haftungsgarantien (Kreditaufträge) woraufhin die SEB AG der Cellpap Trucking Kreditlinien in Höhe von insgesamt rd. 1.270.000,- EUR einräumte.
Nachdem das Geld für den Immobilienbau und Liquiditätsausgleich der laufenden Geschäftsverluste verbraucht worden war, gewährte die HHLA der gemeinsamen Firma unbesicherte Darlehen in Höhe von rd. 568.000,- EUR. Die Umbau- und Erweiterungskosten haben gemäß Bilanzausweis rd. 1.270.000,- EUR betragen. Die Geldmittel der HHLA sind demzufolge in den Liquiditätsausgleich geflossen. Ein halbes Jahr später ist die HHLA für 3,- EUR aus dem gemeinsamen Joint Venture ausgestiegen. Der verantwortlich handelnde HHLA Vorstand hat zugunsten der Fa. Schürfeld auf rd. 454.000,- EUR der offenen Darlehen verzichtet. Gemäß später aufgestellter Geschäftsbilanz soll die HHLA zu diesem Zeitpunkt wegen der Rückzahlung über eine harte Patronatserklärung der Fa. Schürfeld abgesichert gewesen sein. Dies würde bedeuten, dass der Vorstand ohne Not auf die städtischen Gelder verzichtet hat. Dem gegenüber würde eine nach Ausstieg der HHLA rückdatierte Haftungserklärung bedeuten, dass die Bilanz im Nachhinein geschönt wurde. Inoffiziell wurde zudem noch auf weitere rd. 306.000,- EUR, also zusammen 760.000,- EUR verzichtet.
Durch Übernahme und Kernsanierung eines von der Vormieterin errichteten Altgebäudes (pfahlgegründet) konnten ca. 760.000,- EUR der Baukosten eingespart werden. In Summe wurde ein gutachterlich bestätigter Immobilienverkehrswert von 2.030.000,- EUR geschaffen. Damit entstand eine nicht unerhebliche stille Reserve, die nicht bilanziert wurde. Der geschaffene Verkehrswert der Immobilie sollte gemäß Joint Venture Vereinbarung nach Fertigstellung über einen langfristig zu tilgenden Darlehensvertrag auf Rechnung der Cellpap Trucking umfinanziert werden. Die auf fremden Grund und Boden geschaffenen Grundstückseinbauten sollten der Bank als Sicherungsgut übereignet werden, so dass die zur ursprünglichen Zwischenfinanzierung gestellten Haftungsgarantien der Fa. Schürfeld schnellst möglich freigegeben würden. Da die Stadt den Mietern der Hafengrundstücke keine klassischen Grundbucheinträge gewährt, garantierte die HHLA ihrer Mieterin eine Rückandienung zur Finanzierungsumstellung. Die zeitlich nicht genau fixierte Vereinbarung wurde gemäß zahlreichen Nachweisen über eine doppelte Nachschrift zum Mietvertrag vereinbart. Die SEB AG hat sich später aufgrund von Pfändungsmaßnahmen des Finanzamtes Hamburg Mitte geweigert, die Haftungserklärung der Fa. Schürfeld freizugeben. Nachdem sich für die Geschäftsleitung der Fa. Schürfeld abzeichnete, dass deren Kieler Cellpap Terminal nicht an die städtische Seehafen Kiel GmbH zu veräußern und damit Insolvenzreif war, wurde die Cellpap Trucking noch einmal für 3,- EUR an den angestellten GF Kai Gebert verkauft. Kurz darauf wurde der Kieler Terminal zur Insolvenz angemeldet. Fünf Wochen später nahm der Schürfeld Mitarbeiter die über 4 Jahre verschleppte Insolvenzanmeldung für die Cellpap Trucking Spedition vor (AZ 67a IN 126/04). Die Rückkaufvereinbarung wurde dem Hamburger Insolvenzverwalter Sören Schröder nicht vorgelegt und bis heute durch die Mitarbeiter der HHLA bestritten. Die Immobilie wurde später im Rahmen eines Assetdeals für umgerechnet 75.000,- EUR an die Auffanggesellschaft „Cellpap Logistics GmbH“ übertragen. Die neue Firma wurde hierzu im Vorwege von dem Schürfeld Mitarbeiter Kai Gebert gegründet. Das Geld zur Neugründung und Übernahme der Firmen Assets wurde ihm im Rahmen eines Privatdarlehens von der Fa. Schürfeld zur Verfügung gestellt.
Der Insolvenzverwalter hat dem Gläubigerausschuss inzwischen bestätigt, dass die Insolvenz der Cellpap Trucking über mindestens 4 Jahre verschleppt wurde. Zudem hat er Gerüchte bestätigt, dass eine Rückkaufverpflichtung der HHLA existent gewesen sein soll. Der Verwalter wurde durch den Gläubigerausschuss am 15.11.2010 dazu aufgefordert, dem Gericht eine Stellungnahme zu den nachfolgend getroffenen Feststellungen zu übermitteln:
•Warum verschweigen die Berichte des Insolvenzverwalters die 6-jährige Unternehmens-beteiligung der HHLA?
•Warum liegt der zugrunde liegende Darlehensvertrag dem Insolvenzverwalter nicht vor?
•Warum hat der Vorstand der HHLA ohne Not offiziell auf 454.000,- EUR und inoffiziell auf weitere 306.000,- EUR verzichtet?
•Der gutachterlich festgestellte Immobilienverkehrswert bemisst sich auf 2.030.000,- EUR. Ein Maklerbüro hat dem Insolvenzverwalter einen unverbindlichen Wert von nur 750.000,- EUR bescheinigt. Der Insolvenzverwalter hat die Immobilie für umgerechnet ca. 75.000,- EUR an die Auffanggesellschaft übertragen. – Wie ist das gegenüber den Gläubigern zu vertreten?
•Die Delmora Bank hatte ihre Restforderungen in Höhe von 776.000,- EUR aus Fahrzeug- und Kontokorrentfinanzierungen zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. 2 ½ Monate später wurde die überschuldete Gesellschaft für 3,- EUR an den GF Kai Gebert verkauft. – Wieso hat der Insolvenzverwalter nicht reagiert?
•Warum hat der Insolvenzverwalter für einen Zeitraum von 2 Jahren keine Bilanzen aufstellen lassen, so dass die durch den Gläubigerausschuss festgestellten Unregelmäßigkeiten über den Abgleich der Konzernverrechnungskonten frühzeitig offenkundig geworden wären?
•Die Fa. Schürfeld hatte der SEB AG einen Kreditauftrag zugunsten der Cellpap Trucking gestellt. Warum geht das nicht aus den Insolvenzberichten hervor?
•Der Hamburger „Cellpap Terminal“ wurde zum 01.01.1996 von der HHLA AG erworben und zum 31.12.2002 geschlossen. Warum wurde der Terminalbetrieb nach den Berichten des Insolvenzverwalters im Jahr 2001 geschlossen? (unrichtig)
Der Insolvenzverwalter ist den Aufforderungen des Kontrollgremiums bisherig nicht nachgekommen. Daher wurde der zuständige Insolvenzrichter auf direktem Wege angesprochen und informiert. Jörg Trogisch, ist ein Mitglied des Gläubigerausschusses. Der gelernte Mineralölkaufmann wurde in der Vergangenheit durch den ehemaligen Geschäftsführer der HHLA Tochter auf eine Unternehmensbeteiligung angesprochen. Nach Prüfung der Insolvenzberichte beteiligte er sich an der von Kai Gebert gegründeten Auffanggesellschaft. Der ehemalige Trucking Geschäftsführer Gebert wollte Trogisch über diverse Betrugshandlungen wieder loszuwerden. Nachdem ihm dies aufgrund nicht gelang, setzte er sich ab und hinterließ einen Schuldenberg. Trogisch ließ Strafanzeigen stellen und bediente die Schulden der gemeinsamen Firma. Über die Verauslagungen wurde seine Tankwagenspedition „Fitschen Transport“ rechtmäßige Eigentümerin der Grundstückseinbauten. Nachdem er über die Immobilie einen Kredit zur Refinanzierung der unfreiwilligen Verauslagungen aufnehmen wollte, unternahm die Vermietabteilung der HHLA diverse Versuche, ihn über den Hafenmietvertrag an den Eigentumsrechten seiner Firma zu täuschen. Infolge der unterdrückten Rückkaufverpflichtung konnte die inzwischen doppelt bezahlte Immobilie nicht zur Kreditaufnahme heran gezogen werden. Hierüber geriet die 1931 gegründete Tankwagenspedition selbst in die Insolvenz. Nachdem der Vorstand der HHLA erneute Mediationsbemühungen der Handelskammer Hamburg abgelehnt hatte, haben die Anwälte den Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA dazu aufgefordert, eine Schadensersatzleistung in Höhe von 8,2 Mio. EUR zu leisten. Da es außer Frage steht, dass in der Vergangenheit nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wurde auch der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, sowie Wirtschaftssenator der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Frank Horch, eingeschaltet. Die Stadt ist mit 68,5% Hauptaktionärin des M-Dax notierten Hafenunternehmens. Es bleibt abwarten, inwieweit der Erste Bürgermeister und der Wirtschaftssenator einschreiten.
Ausführliche Informationen, Strafanzeigenauszug, Organigramme, chronologischer Ablaufplan sowie bisherige Berichterstattungen und Fotos unter www.fitschen.com
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Tel. 040 / 30951365
Fax 040 / 30951369
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Notfall-Handy 0151 / 16501657
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