Mit einem Erlebnis, das unseriöses Vorgehen vermuten läßt, war Vereinsmitglied Hildegard S. vor einigen Tagen konfrontiert. Eine Zahlungsaufforderung der Firma Volox-Inkasso UG
befand sich in ihrem Briefkasten.
(firmenpresse) - Volox-Inkasso ist seit einiger Zeit regelmäßig in den Unterlagen beim Verbraucherdienst ratsuchender Konsumenten zu finden. Hildegard S. wurde die Zahlungsaufforderung damit begründet, dass eine Firma „Callback Telecomunication“ eine Forderung von 147,00 Euro gegen die 73-jährige Rentnerin habe. Hinzu kämen Lastschriftenkosten von 13,- Euro, zzgl. Inkassokosten von 65,- Euro. Daraus ergäbe sich eine Gesamtforderung von 225,- Euro.
Volox-Inkasso listete die angeblich von Frau S. zu begleichenden Beträge zwar penibel genau auf, fand es aber nicht nötig, nähere Angaben zum Ursprungsgläubiger Callback Telecommunication zu machen. Nicht einmal die Adresse der Firma wurde in der Zahlungsaufforderung angegeben.
Auf telefonische Anfrage bei Volox-Inkasso wurde der Rentnerin Hildegard S. durch eine Mitarbeiterin des Inkassounternehmens lapidar mitgeteilt, es handele sich bei der ursprünglichen Forderung um ein Gewinnspiel … Ein solches Vertragsverhältnis bestritt S. allerdings vehement, sie habe auch an keinem Gewinnspiel teilgenommen.
Die 73-jährige Rentnerin aus Empfingen reagierte als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. gelassen. Wie alle Mitglieder des Vereins schickte sie die Zahlungssaufforderung von Volox-Inkasso einfach weiter an den Verbraucherdienst e.V.
Allgemein empfiehlt sich, wenn ein Schreiben von einem Inkasso- Büro eintrifft, das man sich nicht erklären kann, auf keinen Fall sofort zu zahlen. Aber man sollte sich schon melden und entweder klarstellen, dass kein Zahlungsgrund besteht oder – sollte die Gegenseite auf der Forderung bestehen – sich die schriftliche Vertragsgrundlage vorweisen lassen.
Mitunter sollten auch mal die Kinder befragt, ob nicht vielleicht sie der Grund für die Zahlungsaufforderung sein könnten – aber auch hier braucht man sich nicht gleich aus der Ruhe bringen lassen. Eltern müssen dem Vertrag der Minderjährigen zustimmen.
Verbraucherdienst e.V. prüfte in der Vergangenheit diverse Zahlungsaufforderungen der Volox-Inkasso UG, die im Ergebnis juristisch nicht glaubhaft begründet werden konnten seitens Volox-Inkasso.
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