(ots) - Gesellschaftliche Teilhabe soll jedem Menschen
möglich sein - egal ob er gesund, geistig oder körperlich
beeinträchtigt oder seelisch krank ist. Dies besagt die
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die vor gut zwei Jahren
Bundesgesetz wurde. Anlässlich des heutigen Protesttages zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordert der
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) die Bundesregierung nachdrücklich zur
Umsetzung des Gesetzes auf.
"Trotz einzelner gesetzlicher Verbesserungen in den vergangenen
Jahren müssen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in
unserer Gesellschaft immer noch mit vielen Problemen im Alltag
kämpfen", so Ursula Hommerding, Referentin für Behindertenhilfe und
Sozialpsychiatrie beim ASB-Bundesverband. "Sie sind nach wie vor von
einer Welt umgeben, die nicht auf ihre Bedürfnisse eingerichtet ist."
Räumliche und technische Barrieren, Hindernisse in der Ausbildung, am
Arbeitsmarkt, bei Wohnmöglichkeiten oder bei der Freizeitgestaltung
sind allgegenwärtig. Damit wird den Betroffenen der Zugang zum Leben
in der Gesellschaft erschwert oder gar ganz verhindert. So erhält
beispielsweise die Mehrzahl behinderter Kinder noch immer keinen
Unterricht an Regelschulen.
Laut UN-BRK sollen alle Menschen am Leben in der Gesellschaft
teilnehmen und sie mitgestalten können - unabhängig von individuellen
Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht oder
Alter. Damit ist ein Anspruch auf Inklusion verbindlich
festgeschrieben. Denn nicht der Mensch soll an das Leben in der
Gemeinschaft angepasst werden, sondern die Gesellschaft muss so
gestaltet sein, dass eine umfassende Teilhabe aller Menschen mit oder
ohne Beeinträchtigung jederzeit in allen Lebensbereichen möglich ist.
"Die Konvention bestätigt bestehende Grundrechte für alle
Menschen, die heute jedoch noch immer nicht für alle gleichberechtigt
Anwendung finden. Vor allem nicht für Menschen mit schweren oder
mehrfachen Behinderungen", stellt Christian Reuter,
ASB-Bundesgeschäftsführer, fest. Daher fordert der ASB, dass der von
der Bundesregierung seit langem angekündigte Nationale Aktionsplan
endlich in die Tat umgesetzt wird. Dieser kann als Appell an die
gesamte Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, das
Bewusstsein für die Lebenssituation und die Belange von Menschen mit
Behinderung oder psychischer Erkrankung zu schärfen und den Prozess
der Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe voran zu treiben.
Für den ASB mit seinen über 300 Diensten und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung stellt die UN-BRK eine wesentliche Grundlage
seiner Arbeit dar. Der ASB wird sich mit seinem Engagement weiterhin
für die umfassende Einbeziehung von Menschen mit Behinderung oder
psychischer Erkrankung in die Gesellschaft einsetzen.
Wir helfen hier und jetzt.
Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch
und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen - unabhängig
von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen
Zugehörigkeit. Mehr als eine Million Menschen bundesweit unterstützen
den gemeinnützigen Verein durch ihre Mitgliedschaft. Parallel zu
seinen Aufgaben im Rettungsdienst - von der Notfallrettung bis zum
Katastrophenschutz - engagiert sich der ASB in der Altenhilfe, der
Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen mit Behinderung, der
Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung Erwachsener. Wir
helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere Unterstützung
benötigen.
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