Wenn irgendetwas einfacher geworden ist, dann ist dies sicherlich eine Firmengründung. Heutzutage ist es möglich, eine Limited innerhalb von ein paar Stunden in Großbritannien zu registrieren. Auch die Amtswege in Deutschland sind keineswegs kompliziert, wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht und zwar nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch in der Zukunft.
(firmenpresse) - Eine britische Limited im Auftrag des Kunden zu registrieren ist eine Angelegenheit, die sicherlich jeder Mitbewerber beherrscht, doch die richtige Betreuung und maßgeschneiderten Service für den Kunden zu leisten, dass scheint für so manchen Dienstleister schon beinahe an Utopie zu grenzen. In unserer täglichen Arbeitspraxis fällt zunehmend auf, dass sich eine immer größer werdende Anzahl an verzweifelten und schlecht betreuten Kunden an uns wendet, die ihre Limited bei gar nicht unbekannten Mitbewerbern gegründet haben. Voller Energie, Tatendrang und mit dem Gefühl, einen guten Dienstleister gewählt zu haben, starten die Kunden ihr neues Unternehmen, bis die erste Pflichtmeldung bei den britischen Behörden fällig wird. Nicht rechtzeitig abgegeben führt sie zur Zwangsauflösung der Gesellschaft durch die Registrierungsbehörde (Companies House) mit allen negativen Folgen für den Director und die Shareholder. Noch schlimmer sieht es aus, wenn die jährlichen Bilanzen nicht bis zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. In diesem Fall verhängt das Companies House Strafen bis zu 5000 GBP.
Oftmals findet man die Konstellation, dass die Kunden diese administrativen Aufgaben an ihre Gründungsagentur abgeben, um sich voll und ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren zu können. Das Schwerwiegendste dabei ist, dass die Abmahnungen der Behörden den Kunden vorenthalten werden können. Die Amtspost wird an die Adresse des in Großbritannien gestellten Registered Office zugesandt. Irgendwann stellt der Kunden dann fest, leider oftmals zu spät, dass die Limited in UK gar nicht mehr existiert. Die deutsche Zweigniederlassung geht weiter ihrer Arbeit nach, ohne hiervon Kenntnis zu haben.
Die Erkenntnis über die mangelnde Zuverlässigkeit mancher Mitbewerber hat uns nahezu verpflichtet ein Konzept zu entwickeln, um den betroffenen Kunden zu helfen und ihre Limited wieder auf die Beine zu stellen. Falls bei ihnen Zweifel aufkommen, dass ihre Gründungsagentur den versprochenen Service nicht richtig durchgeführt hat, haben sie bei uns die Möglichkeit eine Limited Statusabfrage einzuleiten. Diesen Service bieten wir kostenlos an unter: secretary(at)jenty.eu
Je nach Ergebnis dieses Auftrages, ob positiv oder negativ, besteht die Möglichkeit einen Betreuungswechsel zu beantragen und durchzuführen. Wir stellen in diesem Fall die Registered Office (Firmensitz in UK) und den Secretary Service und übernehmen die sofortige Einreichung aller fälligen Pflichtmeldungen. Stellt sich bei der Nachforschung heraus, dass die Limited bereits gelöscht ist oder dieser Sachverhalt schon bekannt ist, haben wir den Service Limited Restauration ins Leben gerufen. Ist es zu einer Löschung gekommen bestehen zwei Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise: Es kann unter dem alten Namen eine neue Gesellschaft gegründet werden, was allerdings die Problematik beinhaltet, dass in der Zwischenzeit möglicherweise andere Gründer auf diesen Namen ein Unternehmen gegründet haben und dass es sich hierbei um eine völlig neue Gesellschaft handelt. Die professionellere Lösung ist eine Limited Restauration, die Wiederbelebung einer Limited in Zusammenarbeit mit den englischen Behörden. Kontakt unter: secretary(at)jenty.eu
Diese Lösung bietet sich an, wenn die Limited in Deutschland geschäftstätig ist und unter allen Umständen weitergeführt werden soll. Auch hier bieten wir unsere Registered Office sowie den Secretary Service für die zukünftige Zusammenarbeit an.
Zum Schluss noch ein Tipp: Testen sie ihren Anbieter, indem sie auf der Homepage des Companies House unter der Rubrik „WebCheck“ die aktuellen Details ihrer Gesellschaft abrufen. Sollte als Status „Proposal to strike“ beziehungsweise „Dissolved“ stehen, setzen sie sich mit uns in Verbindung! Des Weiteren können sie dort auch überprüfen, ob die Termine für die Pflichtangaben überfällig („overdue“) sind.
First Jenty - Ihr Full-Service-Partner für EU-Firmen! Zu unserer Leistungen gehören Unternehmensberatung, Krisenmanagement, EU-Firmengründungen, Treuhandservices, Bankkontoeröffnungen, Übernahme gefährdeter Gesellschaften innerhalb von 24 Stunden.
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