Verbraucherdienst e.V. Essen hält täglich Kontakt zu Banken und Sparkassen in der Bundesrepublik. Eine enge und gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Geldhäusern der Mitglieder des Vereins ist Garant für erfolgreiche Rückerstattungen aus unberechtigten Abbuchungen.
(firmenpresse) - Unberechtigte Abbuchungen bleiben Kontoinhabern, zum Teil über längere Zeit, unbemerkt. Insbesondere Senioren verlieren mit zunehmendem Alter den Überblick über ihre Kontobewegungen. Nachlassendes Augenlicht und zunehmend eingeschränkte Mobilität erschweren die regelmäßige Kontrolle der eigenen Kontoauszüge zusätzlich. Man könnte nun annehmen, dass die eigene Bank / Sparkasse unberechtigte Abbuchungen von Konten ihrer Kunden bemerkt und entsprechende Schritte unternimmt. In der Regel sind jedoch kaum Personal- oder Zeitressourcen vorhanden, täglich Tausende von Kontobewegungen auf Lastschriftenmissbrauch zu prüfen.
So können Verbraucher zum Teil über Jahre um erhebliche Beträge geprellt werden. Wenn die Unregelmäßigkeiten seitens der Kontoinhaber endlich bemerkt werden, sind bereits etliche Tausend Euro abgebucht. Häufigste Hintergründe für Lastschriftenmissbrauch stellen unseriöse Gewinnspielbetreiber dar. Zur ersten Schadensbegrenzung können Gelder für einen Zeitraum von sechs Wochen rückgebucht werden. Konsumenten, die sich in dieser Situation in der Vergangenheit an den Verbraucherdienst e.V. wendeten, stellten nach Abwicklung „ihres Falles“ überrascht fest, das der Verein unter Umständen Gelder der letzten drei Jahre zurückholte.
Um dies realisieren zu können, ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Geldhäusern der Verbraucher Voraussetzung. In der Regel sind Banken und Sparkassen offen dafür wenn es darum geht, unbemerkt verursachten Schaden an ihren Kunden rückgängig zu machen. Einige Banken / Sparkassen zeigen sich immer wieder besonders kooperativ in der Zusammenarbeit mit Verbraucherdienst e.V. und stellen damit die Kundenfreundlichkeit ihres Hauses in den Vordergrund.
Verbraucherdienst e.V. fasst diese Unternehmen in einer Positivliste zusammen:
Sparkasse Biedenkopf / Volksbank Lahr eG / Targobank AG & Co. KGaA
Sparkasse Bodensee / Sparkasse Hochsauerland / Sparkasse Gengenbach / Ostsächsische Sparkasse Dresden / Volksbank Kleverland eG / Volksbank Weimar eG / Raiffeisen-Volksbank Ries eG / BW Bank Stuttgart / Kreissparkasse Stendal / Nord Ostsee Sparkasse / Sparkasse Wittgenstein / Kreissparkasse Heilbronn / Sparkasse Mecklenburg-Nordwest / Stadtsparkasse Magdeburg / Volksbank Bochum Witten eG / Volksbank im Märkischen Kreis eG / Kreissparkasse Köln / Sparkasse Hohenwestedt / Volksbank Filder eG / Kreissparkasse Hohenscheftlarn / Volksbank Remscheid-Solingen eG / Sparda Bank Meppen / Kreissparkasse Gelnhausen / Volksbank eG / Seesen Harz / Sparkasse Vorpommern / Stadtsparkasse Wuppertal / Kreissparkasse Gotha / Volksbank Ploching eG / Sparkasse Heilsbronn / Commerzbank AG Fil. Eisenach / Volksbank Wolfenbüttel – Salzgitter eG / Sparkasse Märkisches Sauerland / Sparkasse Westmünsterland / Kreisparkasse Bersenbrück / Volksbank Freiburg eG / Sparda Bank Baden Württenberg eG / Sparkasse Wittenberg / Sparkasse Gera-Greiz, Zweigstelle Zeulenroda / VR Bank MünchenLand eG / Sparkasse Essen / Norisbank GmbH / Volksbank Paderborn-Höxter Detmold eG / Sparkasse Engen-Gottmadingen / Sparkasse Hochrhein / Kreissparkasse Traunreuth / Sparkasse Erz / Deutsche Bank PKGK / Sparkasse Rhein-Nahe /
Verbraucherdienst e.V. dankt im Namen aller Vereinsmitglieder den hier genannten Banken / Sparkassen.
Verbraucherdienst e.V. und Kooperationspartner stehen Mitgliedern mit Rat und Unterstützung zur Verfügung. Wir kämpfen für das §Recht§ unserer Mitglieder 0201-176790
Zweck des Vereins ist es, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verbraucher vor rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken zu schützen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge i.S.d. § 312b BGB,
Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB,
Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Telekommunikationsverträge,
Time-Sharing-Verträge,
Finanzvermittlungsverträge,
Gewinnspiele,
Versendung unerwünschter E-Mails (Spam),
unrechtmäßige Abbuchungen.
Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.
Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht:
die Aufklärung der Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, die Information über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen sowie die Warnung vor aktuellen rechtswidrigen Praktiken, insbesondere durch das Betreiben eines eigenen Internet-Portals, die Versendung von Rundschreiben an Vereinsmitglieder und interessierte Verbraucher, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit
Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Presse
Fernsehsendern,
die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.