Viele Versicherer werben im Zusammenhang mit ihrer Zahnzusatzversicherung mit 100%-iger Erstattung, einer Verdopplung der gesetzlichen Leistung und unglaublich niedrigen Beiträgen. Schön für den Kunden, wenn er also die Rundumsanierung des eigenen Gebisses nun trotz der gesetzlichen Einschränkungen im Zahnbereich fast zum Nulltarif zu bekommen scheint. Doch hinter den wohlklingenden Versprechungen verbergen sich in der Praxis oft nicht nur viele Einschränkungen, sondern auch bei weitem keine 100%-ige Absicherung.
(firmenpresse) - Wo ist also der Haken?
Wenn eine Versicherungsgesellschaft mit einer 100%-igen Absicherung des Rechnungsbetrages wirbt, bezieht sich dies gewöhnlich auf die Absicherung des Festzuschusses nach der Regelleistung. Hier sollte genau auf die Definition geachtet werden. Diese "Standardabsicherung" bedeutet nämlich, dass bei einer von der Regelversorgung abweichenden Behandlung trotz solch einer Zusatzversicherung enorme Kosten auf den Patienten zukommen.
Wenn der Patient also ein Implantat (eine künstliche Zahnwurzel) wünscht, dann kommt er schnell auf einen Rechnungsbetrag von rund 1.800 Euro. Die Kasse beteiligt sich daran mit einem Betrag von rund 280 Euro. Selbst bei einer Zusatzversicherung, welche die Leistungen verdoppelt, bleibt der Patient auf rund 1.240 Euro sitzen (1.800 Euro Rechnungsbetrag - 280 Euro Kassenleistung - 280 Euro Zusatzversicherung = 1.240 Euro Restkosten für den Patienten). Bei diesen Summen müssen viele Patienten aus finanziellen Gründen kapitulieren und können nur die einfachere Regelbehandlung wählen.
"Diese Zahnzusatzversicherungen sind natürlich besser als gar keine! Sinnvoller ist es jedoch, leistungsstarke Tarife auszuwählen, die sich nicht an der Regelleistung oder der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse orientieren, sondern an den erstattungsfähigen Aufwendungen, also in der Regel dem Rechnungsbetrag, den der Kunde zu zahlen hat", äußert sich Versicherungskaufmann Karsten Werksnies. Diese leistungsstarken Tarife zahlen zwischen 75 und 85% des Gesamtrechnungsbetrages inklusive der Vorleistung der Krankenkasse. "In diesem Beispiel müsste der Patient bei einem leistungsstarken Tarif und einer Rechnung von 1.800 Euro selbst nur noch rund 270 Euro aufbringen, sprich einer Eigenleistung von etwa 15% - wohl gemerkt bei einer wirklich guten und komfortablen Lösung durch den Zahnarzt."
Die Kosten für leistungsstarke Tarife halten sich im Rahmen
Wer beim Zahnarzt eine komfortable Behandlung wünscht und nicht auf die Regelleistung angewiesen sein will ohne auf hohen Zuzahlungen sitzen bleiben zu müssen, der sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die in entsprechenden Ratings sehr gut abgeschnitten hat. Die monatlichen Kosten für solche Tarife halten sich im Rahmen. Für einen 25-jährigen Mann gibt es sehr guten Zahnversicherungsschutz schon für rund 12 Euro im Monat. Aber selbst für einen 60-jährigen Mann sind die Kosten mit rund 22 Euro monatlich noch überschaubar. Der gleiche Versicherungsschutz für Frauen liegt generell wenige Euro darüber.
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