PresseKat - Wenn drei sich streiten….

Wenn drei sich streiten….

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Geschiedene bekommen mehr Unterhalt

(firmenpresse) - Rechtsanwaltskammer Celle. 18. Mai 2011 - Viele Geschiedene mussten in den letzten Jahren Kürzungen ihres Unterhalts hinnehmen, wenn der ehemalige Ehepartner eine neue Ehe eingegangen war. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche Reduzierung des Unterhalts nicht mit dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Ehe zu vereinbaren. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts müssten die finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung sein. Geschiedene Ehegatten sind jetzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem nachfolgenden Ehepartner wieder begünstigt. Betroffene sollten umgehend einen Anwalt aufsuchen und den Unterhalt neu berechnen lassen. Unter Umständen bekommen sie ab sofort mehr Geld.

Muss ein Geschiedener nun mehr Unterhalt an seinen Ex-Gatten zahlen, so kann sich ebenfalls ein Gang zum Anwalt lohnen. Denn sind Kinder aus zweiter Ehe da, werden diese seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 bei den Unterhaltsberechnungen an erster Stelle berücksichtigt. Der ehemalige Ehepartner muss seine Unterhaltsansprüche zwar nicht mehr mit dem neuen Partner teilen, wohl aber mit dem der Kinder. Wegen der Kinder aus der neuen Ehe muss der Geschiedene weniger Unterhalt an seinen Ex zahlen.

Betroffene sollten jedoch nicht sofort vor Gericht ziehen, sondern erst mit einem Anwalt durchrechnen, ob sie jetzt einen höheren Anspruch haben. Wenn ja, sollte man versuchen, sich in einem klärenden Gespräch mit dem Ex-Partner zu einigen. Kommt es dennoch zum Streit, muss beim Familiengericht ein Antrag auf Änderung des Unterhalts gestellt werden.
Fristen sind zwar nicht zu beachten, im schlechtesten Falle kann aber eine Änderung des Unterhalts nur vom Tag der Geltendmachung an gefordert werden.

Wurde der Unterhalt bislang nur außergerichtlich beansprucht oder läuft das Verfahren zur Berechnung noch, so kann dieser nach der neuen Methode bestimmt werden, wenn die Zahlung noch nicht beziffert worden ist oder eine Erhöhung vorbehalten wurde. Gut für denjenigen, der die Unterhaltszahlungen erhält, Pech für den, der zahlen muss.





Im Zweifelfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Rechtsanwälte nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Celle unter der Telefonnummer 05141/92 82 0 oder suchen Sie selbst im Internet unter www.rakcelle.de.

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Datum: 18.05.2011 - 12:49 Uhr
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Freigabedatum: 18.05.2011

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