(ots) - Wer momentan dabei ist, seine
Einkommenssteuererklärung zu machen, sollte darauf achten, keine
Riester-Vorteile zu verschenken. "Gerade Alleinstehende und
Besserverdiener können beachtliche Steuervorteile erzielen, wenn sie
die Riester-Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen",
erläutert Ralf Eibel, Vertriebsvorstand der PSD Bank Köln eG.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein angestellter Single mit
einem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen von 50.000 Euro hat auf
seinen Riester-Bausparvertrag im letzten Jahr den Förderhöchstbetrag
von 2.100 Euro eingezahlt. Das heißt, er hat 154 Euro als Zulage
erhalten und 1.946 Euro selbst gespart. Damit winken ihm 665 Euro als
zusätzlicher Steuervorteil - vorausgesetzt, er macht seine eigenen
Riester-Einzahlungen beim Finanzamt geltend.
Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem 2-jährigen Kind
zahlt - bei ebenfalls 50.000 Euro Jahreseinkommen - auf seine beiden
Verträge 4.200 Euro ein, davon 3.592 Euro aus eigener Kasse. Zwei Mal
erhält die Familie vom Staat die Grundzulage von 154 Euro plus die
Kinderzulage von 300 Euro (für ein ab 2008 geborenes Kind) -
insgesamt also 608 Euro. Als Sonderausgaben in der Steuererklärung
angegeben, schreibt das Finanzamt der Familie zusätzlich 508 Euro
gut. Dass der zusätzliche Steuervorteil bei gleichen
Einkommensverhältnissen für Alleinstehende höher ist, erklärt sich
aus der sogenannten Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt
die mögliche Steuerersparnis mit den bereits ausgezahlten Zulagen.
Übersteigt die mögliche Steuerersparnis die Riester-Zulagen, wird die
Differenz im Rahmen der Steuererklärung als zusätzlicher
Steuervorteil erstattet. Da Familien mit Kindern bereits höhere
Zulagen erhalten haben, fällt dieser zusätzliche Steuervorteil in der
Regel etwas niedriger aus.
"Besonders wichtig ist, dass die Zulage beim
Riester-Produktanbieter auch beantragt wurde. Am besten stellen
Riester-Sparer einen Dauerantrag beim Anbieter - dann werden die
Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt", sagt Eibel.
Die PSD Bank Köln eG ( www.psd-koeln.de ) gehört zur PSD
Bankengruppe, die aus 15 rechtlich selbständigen Kreditinstituten in
Deutschland besteht. Sie ist als genossenschaftliche Direktbank für
Privatkunden in den Regionen Köln, Bonn, Aachen und Trier tätig.
Zusätzlich zu Brief-, Telefon- und Online-Banking betreut die PSD
Bank Köln ihre Kunden in sechs Beratungscentern persönlich. Die PSD
Bank Köln engagiert sich seit Jahren für zahlreiche soziale und
gemeinnützige Projekte in der Region.
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