(ots) - Im Revisionsverfahren der H.-U. Grade KG gegen die
Bauer Vertriebs KG vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe setzt der
Bundesverband Presse-Grosso auf einen für die Branche positiven
Urteilsspruch. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung bleibe zu
hoffen, dass der BGH die Rechtsauffassung des Mitgliedsunternehmens
Grade bestätigt und dessen Klage auf Weiterbelieferung durch die
Bauer Vertriebs KG stattgibt. Dies gab der Verband im Anschluss an
die Verhandlung bekannt. Am 24. Mai hatte der Kartellsenat des
Bundesgerichtshofs über die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung
des Pressegrossisten Grade durch die zur Bauer-Media Group gehörende
Bauer Vertriebs KG verhandelt. Das Urteil wird am 18. Oktober 2011
verkündet.
"Heute ist ein wegweisender Tag für die gesamte Branche. Ich sehe
weiterhin die Chance, dass der BGH den breiten Konsens der
Marktteilnehmer und der Medienpolitik zum neutralen Grosso-System
höchstrichterlich bestätigt", erklärt Frank Nolte, 1. Vorsitzender
des Bundesverbandes Presse-Grosso. "In der Verhandlung wurden die
Einwendungen unserer Mitgliedsfirma Grade gegen das vorinstanzliche
Urteil ausführlich behandelt." Der Vertreter des Bundeskartellamtes
hob in seinen Ausführungen die Bedeutung der Gemeinsamen Erklärung
2004 positiv hervor. Das Grosso-System habe sich bewährt. Alle
Essentials griffen ineinander, man könne nicht vorhersehen, was
passiere, wenn eine Säule wegbreche.
Der Pressevertrieb über den Einzelhandel in Deutschland setzt die
Tätigkeit von Pressegroßhändlern voraus, die die Zeitungs- und
Zeitschriftenangebote aller Verlage bündeln und täglich als
Vollsortiment an den Einzelhandel ausliefern. Mit wenigen Ausnahmen
ist in jedem Gebiet nur ein Großhändler für alle Verlage tätig.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist vor diesem Hintergrund die
mit Wirkung zum 28. Februar 2009 ausgesprochene Kündigung des
Grosso-Vertriebsvertrags durch die Bauer Vertriebs KG. Seither
vertreibt diese ihre Zeitschriften in dem bisher von Grade versorgten
Gebiet über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Presse
Vertrieb Nord. Hiergegen richtet sich die Klage des
Pressegroßhändlers Grade, der verlangt, weiterhin ausschließlich mit
sämtlichen Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags beliefert zu werden.
In erster Instanz hatte das Landgericht Kiel die Kündigung als
kartellrechtswidrig angesehen und den Verlag zur ausschließlichen
Weiterbelieferung von Grade verpflichtet. Im Berufungsverfahren vor
dem Oberlandesgericht Schleswig sah das Gericht die Kündigung des
Grosso-Vertriebsvertrags als wirksam an und verneinte einen
Belieferungsanspruch des Pressegrossisten. Dagegen wendet sich das
Grosso-Unternehmen mit seiner vom Oberlandesgericht zugelassenen
Revision. Dabei wird Grade durch den Grosso-Verband unterstützt.
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