Die Hilflosigkeit des Staates treibt seltsame Blüten. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist den Behörden jedes, noch so obskure oder peinliche Mittel recht.
(firmenpresse) - Die Hilflosigkeit des Staates treibt seltsame Blüten. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist den Behörden jedes, noch so obskure oder peinliche Mittel recht.
In einem Schreiben der Landespolizei von Schleswig Holstein vom 22.3.2011 mit Bezug auf eine Anweisung des Innenministers vom 4.3.2010 zur Null Toleranz Linie der Behörden gegenüber Rockern heißt es:
„Die Polizei hat eine Mitteilungspflicht, die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Erkenntnisse im Einzelfall und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein. (...) Hierzu reichen Feststellungen und Berichte der Polizei aus; rechtskräftige Verurteilungen sind nicht erforderlich.“
Das heißt, da der Staat die sogenannten Rocker nicht in den Griff bekommt, greift er zum Mittel der Repression: Die Polizei meldet alle Verdächtigen Rocker dem Straßenverkehrsamt und dieses darf dann Maßnahmen verhängen, von der MPU bis zum Führerscheinentzug.
Wer entscheidet dabei eigentlich, wer ein Rocker ist. Reicht es schon, eine Lederjacke und einen Bart zu tragen und dabei auf einer Harley zu sitzen? In echten Rockerkreisen kursiert bereits der Witz, dass man zur Aufnahmeprüfung in der Rocker Gang seine negative MPU mitbringen soll.
Nein, Spaß beiseite. Die Rockerkriminalität ist sicher ein Problem. Aber der Versuch, einen Rocker durch den Entzug der Fahrerlaubnis zu einem besseren Menschen machen zu wollen ist wohl übertrieben. Es gibt Rocker, die nie Führerschein oder Motorrad besessen haben. Auch ist ein gewisser Torurismus in den Osten zu beobachten, bei dem der Führerschein rechtskräftig umgeschrieben wird. Und zu guter Letzt: was ein richtig gesetzloser ist, den interessiert der Lappen sowieso nicht.
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