PresseKat - Hilfe, mein Kind will eine LAN-Party veranstalten!

Hilfe, mein Kind will eine LAN-Party veranstalten!

ID: 42435

qoops Family informiert im Experten-Interview, was Eltern beachten müssen, wenn ihr Sprössling zur Spielefete einlädt

Gestern noch Matchbox-Autos, heute schon die LAN-Party. Auch Kinder ab 12 Jahren, mitunter noch jünger, wollen bereits zu solchen Spielenächten. Das ist meistens harmloser, als es zunächst klingt. Die Jugendlichen und Kinder - überwiegend Jungen - vernetzen ihre Computer in einem Raum miteinander und spielen gemeinsam. Was müssen Eltern beachten, wenn ihr Nachwuchs zu Hause eine LAN-Party plant? Ein Experte vom Jugendamt liefert im Family Magazin auf www.sqoops.de/family die wichtigsten Antworten.

(firmenpresse) - Ihr Kind will seine Freunde zur LAN-Party einladen? Erst einmal tief durch¬atmen, dann die Regeln festlegen: kein Alkohol und nur altersgerechte Spiele! Das rät Stefan Adler vom Jugendamt Regensburg im Interview mit sqoops Family. Außerdem sollten Schlafplätze vorhanden sein, falls der eine oder andere doch von der Müdigkeit übermannt wird. Werden die Regeln nicht eingehalten, sollten Eltern nicht davor zurückschrecken, die Party vorzeitig zu beenden.

Erziehungsberechtigte sollten allerdings auch nicht den Fehler machen, ständig anwesend zu sein. "Das wäre pädagogisch auch gar nicht sinnvoll", bekräftigt Stefan Adler. "Die Jugendlichen wollen ohne ständige Kontrolle unter sich sein, und das sollen sie auch. Es ist ja auch ein Vorteil dieser Partys, dass die Kinder und Jugendlichen eben nicht einsam und allein vorm Rechner sitzen, sondern gemeinsam spielen." Gelegentlich sollten die Eltern aber prüfen, was auf den Bildschirmen zu sehen ist, und darauf achten, dass niemand bis zur körperlichen Erschöpfung spielt.

Was es sonst noch zu beachten gibt, auch im Rahmen des Jugendschutzgesetzes, lesen Sie im kompletten Interview in der Ausgabe 12 des Family Magazins unter www.sqoops.de/family. Im Family-Bereich finden Eltern auch wertvolle Spiele für den Nachwuchs mit ausführlichen Bewertungen ebenso wie Lernsoftware und kindgerechte digitale Lexika. Auch die Kinder selbst können in diesem Bereich ohne Aufsicht stöbern. Denn ein ausgeklügeltes Kontrollsystem sorgt dafür, dass nur altersgerechte Spiele angezeigt werden.







Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die 2005 gegründete sqoops GmbH vertreibt PC- und Konsolenspiele sowie Entertainment- und Edutainment-Software über ihre neuartige und mit einem hohen Entertainment- und Multimedia-Anteil ausgestattete E-Commerce-Plattform. Dabei setzen die Hamburger nicht nur auf die klassische Gamergemeinde, sondern richten auch ein besonderes Augenmerk auf die Familie. Um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, bietet sqoops einen Jugendschutz-Mechanismus im Online-Shop an, der – für verschiedene Altersgruppen einstellbar – ungeeignete Inhalte herausfiltert. Die eigene, fachlich erfahrene Redaktion sichtet und bewertet jedes angebotene Spiel und gibt Eltern Rat und Hilfestellung zum kindgerechten Gebrauch von Games und Internet.



PresseKontakt / Agentur:

Bei Rückfragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an:
Iris Manz; Koordination sqoops Family
Telefon: 040/415 49-250, E-Mail: i.manz(at)sqoops.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Nachhilfe 2.0 verhilft Schülern zu besseren Noten und Zeignissen Master Yachting unterstützt den Verein Sunshine4Kids und ermöglicht Kindern einen Segelurlaub
Bereitgestellt von Benutzer: sqoops
Datum: 07.02.2008 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 42435
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Iris Manz
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/41549-250

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.02.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 679 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hilfe, mein Kind will eine LAN-Party veranstalten!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

sqoops GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von sqoops GmbH