(ots) - Wie bei der letzten Fußballweltmeisterschaft der
Männer bietet die GEMA erneut einen Sondertarif für Gastronomen,
Einzelhändler und Interessenten, die eigens zum Sportereignis des
Jahres in Deutschland einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren
Gasträumen oder Läden aufstellen wollen.
Die Fußballweltmeisterschaft der Frauen steht unmittelbar bevor.
Zahlreiche öffentliche Angebote etwa von Gaststätten, Kneipen oder
Sportvereinen, die rund um das Ereignis stattfinden, werfen ihre
Schatten voraus. Wie bei allen Sportveranstaltungen dieser Größe
spielt Musik eine herausragende Rolle. Sei es der offizielle Song zur
Weltmeisterschaft oder die musikalische Untermalung im
Rahmenprogramm. In der Regel werden diese Lieder bei
Public-Viewing-Veranstaltungen öffentlich wiedergegeben. Der
Veranstalter ist daher verpflichtet, eine offizielle Lizenz bei der
GEMA zu beantragen. Was viele nicht wissen: auch die Beiträge der
Journalisten und Sportreporter sind urheberrechtlich geschützt.
Der Gesamtbetrag für die Lizenzierung setzt sich aus den Tarifen
der GEMA, der VG Wort und der Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten (GVL) zusammen. Dieser gemeinschaftliche Tarif
entstammt einer Vereinbarung mit der Bundesvereinigung der
Musikveranstalter und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband
(DEHOGA). Für die Zeit vom 26. Juni bis 17. Juli 2011 können
Interessenten die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von
Fernsehsendungen zu diesem Spezialtarif erwerben.
Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der
Ãœbertragungen: Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter.
Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter
Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume und
den Biergarten eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche
öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-WM Fernseher,
Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder
Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen.
Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme,
Leinwände und ähnliches nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für
die komplette Zeitspanne vom 26. Juni bis 17. Juli 2011 die Nutzung
der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an:
Vergütung je Fernsehgerät: EUR 25,70
Vergütung bei Großbildschirmen (ab 106 cm Bildschirmdiagonale):
bis 100 qm Raumgröße: EUR 99,25
größer als 100 qm Raumgröße: EUR 148,09
Darin sind 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für
Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT bereits enthalten.
Gesamtvertragsmitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent
Nachlass. Hinzu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer.
Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind,
müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht
zusätzlich lizenziert werden.
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem
Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel
explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges
Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und
Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um
die Ãœbertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen
des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet
werden.
Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit
Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des
Eintrittsgeldes. Dabei sollten Veranstalter rechtzeitig mit den
Mitarbeitern der GEMA Bezirksdirektionen sprechen, um die Art der
Veranstaltung zu klären und die Kosten kalkulieren zu können. Alle
Tarifinformationen finden Sie auf www.gema.de/WM2011. Die
Ansprechpartner der GEMA Bezirksdirektionen findet man unter
www.gema.de/plz-suche.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Peter Hempel, Redakteur Online und Print
E-Mail: phempel(at)gema.de, Telefon +49 89 48003-476