(ots) - Der Mitschnitt einer Schulungsveranstaltung für
Finanzberater könnte nach Informationen des Radiosenders NDR Info die
Postbank juristisch in Bedrängnis bringen. Ein leitender
Vertriebsmitarbeiter des Geldinstituts sagt darin gegenüber Kollegen,
dass Kunden beim Verkauf von geschlossenen Fonds nur selten über die
Höhe von Provisionen aufgeklärt würden. In dem NDR Info vorliegenden
Mitschnitt eines Muster-Verkaufsgesprächs bietet der Postbank-Berater
eine Beteiligung an einem Fonds für Computerspiele an: "Wir selber
verdienen zehn Prozent daran. Das sag' ich aber nicht. Man sollte das
zwar erzählen, wir machen das aber eher selten."
Das Mustergespräch war während eines Postbank-Seminars für rund 50
Berater im Juni 2009 aufgenommen worden. Der Bundesgerichtshof hatte
jedoch bereits am 20. Januar 2009 entschieden, dass die Berater bei
geschlossenen Fonds Provisionen offenlegen müssen. Zahlreiche Kunden,
deren Fonds Verluste aufweisen, gehen derzeit juristisch gegen die
Postbank vor. Das Geldinstitut weist den Vorwurf der Falschberatung
bislang zurück: "Die Kunden sind auf Basis der zu dem Zeitpunkt
jeweils geltenden Rechtsprechung über Provisionen informiert worden."
Die Probleme mit Finanzprodukten, die über die Postbank vertrieben
wurden, sind den Recherchen zufolge offenbar größer als bisher
bekannt. Betroffen sind mindestens vier Fonds, die insgesamt tausende
Anleger gezeichnet hatten. NDR Info hatte bereits im Februar 2011
über einen Südafrika-Fonds eines Hamburger Emissionshauses berichtet,
durch den zahlreiche Postbank-Kunden ihre Einlagen verloren hatten.
Die Postbank und ihre Berater hatten für den Verkauf der
Finanzprodukte zwischen zehn und 15 Prozent Provision kassiert.
Die Postbank ist zudem im Zusammenhang mit dem Vertrieb der
geschlossenen Fonds Anfang Juni ins Visier der Datenschutzbehörden
geraten. Hintergrund ist eine E-Mail eines Postbank-Finanzberaters
aus Neubrandenburg, in der er für einen Immobilienfonds warb. Der
Mann hatte das Schreiben am 20. Mai 2011 an rund 70 Adressaten
geschickt und als "vertraulich" und mit "hoher Priorität"
gekennzeichnet. Allerdings konnten die Empfänger alle privaten
E-Mail-Adressen einsehen, an die die Werbung versendet worden war,
was einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Eine Frau hatte
sich daraufhin bei der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde
beschwert. Sie könne sich nicht erklären, woher der Finanzvermittler
ihre E-Mail-Adresse erhalten habe, heißt es in einem Schreiben der
Behörde an die Postbank, das NDR Info vorliegt. Die Datenschützer
weisen deshalb darauf hin, "dass die Zusendung von Werbemails
außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen (...) unzulässig ist und
mit einem Bußgeld geahndet oder als Straftat verfolgt werden kann."
Die Postbank räumte ein, von den Datenschützern kontaktiert worden
zu sein. Gegen den Berater seien "vertragsrechtliche Konsequenzen"
eingeleitet worden.
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Hornung, Telefon 040/4156-2284.
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