Görlitz, 21.06.2011 (jk) - Das konjunkturelle Auf und Ab sowie die Bankenkrise haben eines deutlich werden lassen: Auch gut florierende Unternehmen können sich nicht darauf verlassen, dass ihre Rücklagen zur Überwindung von Konjunkturflauten ausreichen; und die Kreditvergabepraxis der Banken kann sich zuweilen rasant ändern. Das Ausweichen auf sogenanntes Mezzanine-Kapital kann vorübergehend helfen; dauerhaft werden hierdurch aber keine neuen kapitaleigenen Mittel erschlossen. Es empfiehlt sich also, auch in Zeiten, in denen die Geschäfte gut laufen, nach Möglichkeiten zu suchen, wie kurzfristig Eigenmittel, die den finanziellen Spielraum erhöhen, aufgebracht werden können. Für Unternehmen, die über Immobilien verfügen, liegt es daher nahe, sich mit dem Rückmietverkauf zu befassen, auch bekannt als Sale-and-Leaseback-Verfahren. www.foerder-abc.de hat die wichtigsten Informationen rund um Sale-and-Leaseback (SLB)zusammen gestellt.
(firmenpresse) - Das Verfahren schafft finanziellen Spielraum, ohne die Fremdkapitalquote zu erhöhen. Außerdem können besonders im produzierenden Gewerbe durch Wertsteigerung beim Immobilienverkauf stille Reserven aufgedeckt werden. Im Grunde bleibt für den Unternehmer bis auf die Eigentumsverhältnisse und die monatlichen Leasingraten alles beim Alten, am laufenden Betrieb müssen keine Einsparungen vorgenommen werden. Außerdem bietet SLB steuerliche Vorteile: Leasing-Kosten können üblicherweise, im Gegensatz zu Kredittilgungen, als betriebliche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Wer von dem liquid gewordenen Kapital Schulden tilgt, senkt außerdem seine Verbindlichkeiten und erhöht seine Bonität, was zum Beispiel in Kreditverhandlungen mit der Bank von großem Vorteil ist. „In deutschen Unternehmen liegen eigentlich zu viele Ressourcen still“, weiß Andreas Schilling, Unternehmensexperte und Gründer der Förderplattform www.foerder-abc.de. „Wirtschaft und Unternehmer könnten gleichermaßen von den Milliarden profitieren, die in den Bilanzen der deutschen Betriebe schlummern.“
Und nicht nur bei erhöhtem Kapitalbedarf ist der Rückmietverkauf eine Option. Häufig wird er auch in bei Übernahmen in Familienbetrieben angewandt, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu umgehen.
Natürlich ist das gewonnene Kapital aus dem Immobilienverkauf kein Gewinn, sondern wird durch Leasingraten begleichen, auf die ein Zinssatz anzurechnen ist. Gerät das Unternehmen mit der Mietzahlung in Verzug, droht die Kündigung der Verträge, was für viele Betriebe die sichere Insolvenz bedeuten würde. Die Obergrenzen für Leasingraten sind stark abhängig von Branche und Geschäftsmodell. Deshalb sollte man sich vor Abschluss eines Leasing-Vertrages über die verkaufte Immobilie unbedingt von einem Unternehmens- und Finanzexperten realistische und bezahlbare Monatsraten vorrechnen lassen, an denen man sich bei den Vertragsverhandlungen orientieren kann (Kontakte zu akkreditierten Beratern in der Nähe vermittelt beispielsweise die Plattform www.foerder-abc.de).
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Jeanine Kulhava
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