Mit einer Reform des Erbrechts passt die Bundesregierung das seit nunmehr 100 Jahren geltende Erbrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen und an geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen an. Das neue Gesetz soll für mehr Flexibilität und Gerechtigkeit sorgen, wenn es darum geht, die Familie nach dem eigenen Tod zu versorgen oder aber bestimmte Personen im Erbfall außen vor zu lassen. So werden die Gründe, weshalb einem Angehörigen der Pflichtteil entzogen werden kann, mit der Neuregelung vereinheitlicht und auf Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen angewandt. Außerdem werden nach dem neuen Recht künftig alle Personen geschützt, die dem Vererbenden ähnlich nahe stehen wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, also etwa auch Stief- und Pflegekinder.
(firmenpresse) - Erbrecht
Die Erbrechtsreform sieht auch vor, dass künftig jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten soll, und das unabhängig davon, ob er dafür auf ein eigenes Berufseinkommen verzichtet hat. Heute werden etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, die finanziellen Fragen aber sind nur selten geregelt. Hat nämlich der Erblasser in seinem Testament keinen entsprechenden Ausgleich verfügt, geht der pflegende Verwandte meist leer aus. Nach neuem Recht wird beispielsweise ein Kind, das sich um die pflegebedürftige Mutter kümmert, bei der Verteilung des Nachlasses gegenüber Geschwistern bevorzugt, die nicht für die Mutter gesorgt haben.
Eine weitere für die künftige Erbrechtspraxis wichtige Regelung ist die gleitende Abschmelzung der Pflichtteilsergänzungsansprüche. Bislang schmälerten Schenkungen des Erblassers bei dessen Tod das dann vorhandene Vermögen und damit auch die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten - vorausgesetzt, zwischen der lebzeitigen Verfügung und dem Tod des Schenkenden lagen zehn Jahre. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums von zehn Jahren wurden hingegen zur Errechnung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Vermögensberechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu neun Zehnteln, im dritten Jahr zu acht Zehnteln usw.. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit eingeräumt.
Zudem werden mit der Reform großzügigere Stundungsregelungen für die Auszahlung von Pflichtteilen durch den Haupterben eingeführt. Denn wenn das Erbe aus einem Unternehmen oder einer Immobilie besteht, müssen die Erben solche Vermögenswerte häufig erst veräußern, bevor sie über die nötigen Mittel verfügen, um Pflichtteile auszahlen zu können.
Erbschaftsteuerrechner
Ein politisch noch heftig umstrittenes Thema ist die Reform der Erbschaftsteuer. Vor Sommer 2008 wird es wahrscheinlich keine definitive Rechtssicherheit über die neuen Regelungen geben. Bis zum Inkrafttreten der Reform soll es für seit dem 1. Januar 2007 eingetretene Erbfälle jedoch ein Wahlrecht geben. Die Betroffenen können das alte oder das neue Recht wählen, je nachdem was günstiger für sie ist. Für Schenkungen gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht.
Um den Übergang zur neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erleichtern und Betroffenen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie überschlägig berechnen können, wie hoch die Steuerbelastung in etwa ausfällt und ob sie mit dem voraussichtlich ab Sommer 2008 geltenden Recht oder mit der bisherigen Regelung besser fahren, hat Ecovis ein spezielles Rechentool entwickelt. Es basiert auf den bereits feststehenden Steuersätzen und Freibeträge und steht interessierten Unternehmern im Internet zur Verfügung.
Das Rechentool zum neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht kostenlos im Internet: www.ecovis.com/erbschaftsteuer
Unternehmensteuerreform
Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung die Unternehmen deutlich entlasten. Rund fünf Milliarden Euro macht die Große Koalition dafür locker. Die Kehrseite der Medaille: Die Steuersätze sinken zwar, dafür aber werden Vergünstigungen abgebaut und die Abschreibungsmöglichkeiten verschlechtert. Was im einzelnen auf die Unternehmen zukommt und welche Möglichkeiten ihnen bleiben, die Einschränkungen der kommenden Steuergesetze durch entsprechende Gestaltung abzufedern haben die beiden Ecovis-Steuerexperten Ernst Gossert und Ulf Knorr für den Deutschen Sparkassenverlag zusammengefasst. Der „Ratgeber zur Unternehmensteuerreform“ umfasst 68 Seiten und kann zum Preis von 8 Euro zzgl. Versandkosten über die Homepage von Ecovis unter www.ecovis.com/steuerreform angefordert werden.
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.000 Mitarbeiter. Rund 300 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.
ECOVIS Europe AG
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
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