Mutterschutz ist Arbeitnehmerschutz. Im Arbeitsverhältnis stehende schwangere und stillende Frauen sowie ihre Kinder sind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz und vor finanziellen Nachteilen geschützt. Gleichzeitig genießen sie temporär einen besonderen Kündigungsschutz. Im Umkehrschluss bringt der Mutterschutz für den Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Nach der Geburt haben die Eltern dann die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
(firmenpresse) - In der Praxis sehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Schwangerschaft oder einer Elternzeit regelmäßig mit den gleichen Fragen konfrontiert. Welche Arbeitnehmerinnen genießen ab wann welchen Schutz? Welche Fristen und Formvorschriften sind zu beachten? Sind finanzielle Nachteile zu befürchten? Was ist generell zu beachten?
In dem Ratgeber von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff werden die typischsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern rund um den Mutterschutz und die Elternzeit beantwortet.
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Handlungsoptionen des Arbeitgebers in der Unternehmenskrise, Aufhebungsvertrag, Außerordentlichen Kündigung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitsrecht in der Wirtschaftskrise (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens) und verhaltensbedingte Kündigung unter:
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