Die CDU/CSU-Fraktion favorisiert das österreichische Hausbetreuungsmodell, um auch in Deutschland die Rund-um-die-Uhr-Betreuung auf legale Füße zu stellen. Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) setzt sich seit langem für diese Lösung ein – und fordert die Politik auf, sie schnell umzusetzen.
(firmenpresse) - Berlin, 13.7.2011 - Seit vier Jahren gibt es in Österreich das Hausbetreuungsgesetz. Es sieht vor, dass sich BetreuerInnen als solche registrieren lassen und anschließend im Rahmen der im Gesetz festgelegten Arbeitszeitregelung tätig werden können. Das kann ausdrücklich sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbständiger Betreuungsdienstleister geschehen. Wie ungeheuer erfolgreich dieses Modell ist, verdeutlichte vor einigen Tagen ein Interview der Badischen Zeitung mit Alexander Bodmann, dem Generalsekretär der Caritas Wien. Nach seiner Schätzung ist die Anzahl der illegalen Pflegerinnen in Privathaushalten österreichweit von 40.000 auf etwa 7.000 zurückgegangen. Bodmann weiter: „Vorher gab es keinen rechtlichen Rahmen für die Aufgaben einer Personenbetreuerin. Jetzt ist das in der Gewerbeordnung und im Hausbetreuungsgesetz geregelt. Vorher hatten Betreuerinnen keine rechtliche Absicherung bei Unfall oder Krankheit. Wenn sie ausgenutzt wurden, hatten sie kaum Möglichkeiten, sich zu wehren, weil sie illegal arbeiteten. Beide Seiten haben profitiert, weil für die Familien jetzt vertraglich geregelt ist, was sie sich erwarten dürfen. Und sie machen nichts Illegales mehr.“
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag favorisiert mittlerweile genau dieses Modell für Deutschland. Höchste Zeit, zügig eine entsprechende Gesetzeslage auch hier zu schaffen, meint Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des BEBP: „Vor allem die Möglichkeit, auch selbständige Betreuungsdienstleister zu beauftragen, ist für Familien die klar bessere Lösung. Denn eine osteuropäische Kraft fest anzustellen, was seit dem 1. Mai legal möglich ist, bringt einen hohen bürokratischen Aufwand sowie ein unüberschaubares rechtliches Risiko mit sich. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit der Gründung eines kleinen Unternehmens.“
Was die Familie dabei alles beachten muss, hat aktuell die Stiftung Warentest in ihrem 'Finanztest'-Heft vom Mai aufgelistet. Demnach braucht die Betreuungskraft – natürlich – einen Vertrag, dann muss die betroffene Familie sie beim Einwohnermeldeamt anmelden, ihr eine Lohnsteuerkarte besorgen, für sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Es folgen die Anmeldung bei der Krankenkasse wie auch der Abschluss einer Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Als letztes muss die Familie noch daran denken, die Arbeitgeberbeiträge an die Krankenkasse und ans Finanzamt auch abzuführen.
„Dieser bürokratische Hürdenlauf ist für Pflegebedürftige in Deutschland abschreckend. Niemand kann ernsthaft glauben, dass wir es auf diesem Weg schaffen, Zehntausende von Betreuerinnen aus der Schwarzarbeit zu holen. Aber gerade das hat die Bundesregierung ja immer wieder zu einem wichtigen Ziel erklärt“, macht Dauer deutlich.
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen von in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräften ein. Hierbei setzt der Verband auf Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen und Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten.
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