Nieding + Barth prüfen weitere Schadenersatzansprüche auf Basis des aktuellen Mitarbeiter-Rundschreibens von Vorstandschef Funke
(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 14. März 2008 - Die desaströse Informationspolitik der Hypo Real Estate setzt sich fort. Am 15.01.2008 schockierte das DAX 30-Unternehmen Märkte und Anleger mit dem Eingeständnis eines dreistelligen Millionen-Fehlbetrages aufgrund der US-Hypothekenkrise, obwohl Vorstandschef Funke und seine Vorstandskollegen seit Aufkommen der so genannten "subprime-Krise" in öffentlichen Verlautbarungen seit Sommer 2007 stets darauf hingewiesen hatten, wegen nicht existenter Engagements in diesem Marktsegment überhaupt nicht betroffen zu sein. Nun führt ein aktueller Mitarbeiterrundbrief von Funke zu Marktspekulationen über eine mögliche Gewinnwarnung. In dem jetzt veröffentlichten Rundbrief wird Vorstandschef Funke dahingehend zitiert, dass "das Erreichen unserer angestrebten Ziele [...] möglich [bleibt], ist aber sicherlich schwieriger geworden und hängt zu einem großen Maße von der künftigen Entwicklung der Märkte ab." Funkes Fazit "Wie alle Finanzinstitute weltweit haben wir es mit extrem schwierigen Märkten zu tun" wurde vom Markt als verkappte Gewinnwarnung gedeutet.
Dazu Rechtsanwalt Klaus Nieding: "Die ersten Anzeichen deuten darauf hin, dass mit dieser Formulierung eine "versteckte Gewinnwarnung" verbunden ist.
Sofern unsere Prüfung dieses bestätigt, wäre insoweit eine entsprechende Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG erforderlich gewesen, deren Unterlassung zusätzlich zu etwaigen Ansprüchen wegen der Meldung im Januar zu Schadenersatz verpflichtet. Selbst im schwer vorstellbaren Fall, dass dem Vorstand der Hypo Real Estate noch keine endgültigen Zahlen und Fakten zur Verfügung stehen, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 13.03.2008 im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Ex-DaimlerChrysler-Vorstandschef Jürgen Schrempp klargestellt, dass veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen auch zukunftsbezogene Umstände, wie Pläne, Vorhaben und Absichten sein können, wenn diese hinreichend präzise sind und ihre Verwirklichung hinreichend wahrscheinlich ist, wobei eine solche hinreichende Wahrscheinlichkeit bereits dann gegeben ist, wenn eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % besteht (Az.: BGH II ZB 9/07)."
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bereitet gegenwärtig wegen des ersten Eingeständnisses der Hypo Real Estate vom Januar 2008 über massive Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der US-Hypothekenkrise für über 100 Mandanten rechtliche Schritte gegen das Unternehmen und die
Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder vor. Entsprechende Anspruchsschreiben wurden bereits an das Unternehmen verschickt. Ferner werden aktienrechtliche Schritte in der Hauptversammlung geprüft und vorbereitet. Hierzu zählen die Beantragung eines Sonderprüfungsgutachtens und die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters zur Verfolgung weiterer Ansprüche.
"Unabhängig von der rechtlichen Würdigung dieser Angelegenheit kann man diesen Vorgang nur als unglaublich bezeichnen. Schließlich handelt es sich bei der Hypo Real Estate nicht um einen Zockerwert des ehemaligen Neuen Marktes, sondern um ein Dax-Unternehmen. Offenbar hat Herr Funke aus seinem Kommunikationsdesaster im Januar nichts gelernt", so Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Ãœber Nieding + Barth:
Rechtsanwalt Klaus Nieding ist einer der profiliertesten deutschen Anlegerschützer. Seine Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit
1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Ferner ist er Präsident des DASB Deutscher Anlegerschutzbund e.V. sowie Mitglied weiterer führender Anlegerschutzgremien. Weitere Informationen über Nieding + Barth finden Sie im Internet unter www.niedingbarth.de.
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