(ots) - Bei den Verhandlungen über einen Neuabschluss von
Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Zeitungsredakteure zwischen
dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den
Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in
ver.di am 2. August 2011 in Hamburg zeichnete sich eine Annäherung
der gegenseitigen Standpunkte ab. "Wir gehen davon aus, dass diese
konstruktiven Gespräche in Kürze fortgesetzt werden können", sagte
der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen.
Der BDZV hat vorgeschlagen, dass der neue Manteltarifvertrag
(MTV) bis zum 31.12.2013 gelten soll. In den Jahren 2012 und
2013Â sollen die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung)
befristet verkürzt werden können, sofern ein Verlag negative
Entwicklungen am Anzeigen- und Vertriebsmarkt nachweist und
zugleich zusagt,auf betriebsbedingte Kündigungen für den Zeitraum der
in Anspruch genommenen Kürzung zu verzichten.
Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) sieht für die Jahre 2011 und
2012 je eine Einmalzahlung von 200 Euro vor; 2013 soll eine Erhöhung
der Gehälter um 1,5 Prozent folgen.
Der Tarifvertrag über die Altersversorgung (AV) soll
bis 31.12.2013 unverändert gelten.
Die Verhandlungen über ein neues Tarifwerk für Berufseinsteiger
werden zeitlich entkoppelt. Hier stellen sich die Zeitungsverleger
als Eckpunkte für einen neuen GTV vor, dass Volontäre im ersten Jahr
ein Monatsgehalt von 1.700 Euro erhalten, im zweiten Jahr 2.000 Euro;
Redakteure im ersten Berufsjahr sollen 3.000 Euro bekommen.
Zum MTV sehen die Verleger noch Gesprächsbedarf. Auch für die
Berufseinsteiger signalisierten der BDZV seine Bereitschaft zum
Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung.
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