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Verdeckte Ermittler auf Facebook: So nutzt die Polizei soziale Netzwerke

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München, 8. August 2011 – Mehr als 20 Millionen Deutsche haben derzeit einen Facebook-Account – und auch die Polizei surft mit. Wie das Technikmagazin CHIP in der aktuellen Ausgabe enthüllt, ermitteln deutsche Strafverfolgungsbehörden ganz offen oder verdeckt mit Hilfe von Fake-Accounts in sozialen Netzwerken. Auch Facebook selbst gibt in einem gewissen Rahmen Nutzer-Daten an die Polizei weiter.

(firmenpresse) - Polizeiliche Ermittlungen im Internet fangen schon bei einfachen Verfahren wie Verkehrsvergehen an. Streitet etwa ein Fahrsünder ab, am Steuer seines Autos gesessen zu haben, vergleichen die Ermittler immer häufiger ein öffentlich zugängliches Facebook-Profilfoto mit dem Blitzer-Foto. Die Polizeiarbeit in sozialen Netzen geht aber noch weiter: Marktführer Facebook bestätigte gegenüber CHIP, dass es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.

Zwar verriet Facebook nicht, welche Daten es an das Bundeskriminalamt weitergibt. Doch CHIP liegt ein sogenanntes Behörden-Handbuch aus den USA vor, das klar regeln soll, was Facebook über seine Nutzer offenbart. „Das sind neben allen persönlichen Basis- und Adressdaten, auch alle geteilten Inhalte und Status -Updates, sowie die Freundeslisten, private Facebook-Nachrichten und IP-Adressen“, erklärt Josef Reitberger, stellvertretender Chefredakteur von CHIP. „Also fast alles, was der Nutzer jemals mit, über und auf Facebook getan hat.“

Der dritte Weg, um mögliche Gesetzesbrecher online auszukundschaften, ist die verdeckte Ermittlung mit sogenannten Fake-Accounts. „Dieses Instrument nutzen die Online-Polizisten immer häufiger, das geht aus dem Bundes-Datenschutzbericht für die Jahre 2009 und 2010 eindeutig hervor“, sagt Reitberger. Allerdings bewegen sich die Beamten nicht im rechtsfreien Raum: Für eine verdeckte Ermittlung, auch auf Facebook, brauchen die Online-Polizisten zunächst eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. Bei Ermittlungen, die länger als zwei Tage dauern, benötigen sie einen richterlichen Beschluss.

Mehr über die Arbeit der Polizei im Internet schreibt CHIP in der aktuellen Ausgabe 09/2011. Darin lesen Sie auch, wie die deutschen Steuerbehörden mit einer Software nach Steuersündern auf eBay sucht und was ein Internet-Rechtsanwalt über mitsurfende Beamte sagt.




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Datum: 08.08.2011 - 14:20 Uhr
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