(ots) - Im Vorfeld der zehnten Verhandlungsrunde über einen
Neuabschluss von Mantel- und Gehaltstarifvertrag für
Zeitungsredakteure am 17. August 2011 in Hamburg erklärte der
Verhandlungsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), Werner Hundhausen, heute in Berlin: "Wir erwarten eine
sachliche Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Ziel einer
Vereinbarung."
Angesichts der schwierigen branchenwirtschaftlichen Entwicklungen
habe der BDZV mit seinem differenzierten Vorschlag vom 2. August ein
deutliches Zeichen gesetzt, sagte Hundhausen. Danach soll der neue
Manteltarifvertrag (MTV) für Redakteure, die bereits im Beruf sind,
bis zum 31.12.2013 gelten. Für die Laufzeit der Vereinbarung sollen
die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) befristet
verkürzt werden können, sofern ein Verlag negative Entwicklungen am
Anzeigen- und Vertriebsmarkt nachweist und zugleich zusagt, auf
betriebsbedingte Kündigungen für den Zeitraum der in Anspruch
genommenen Kürzung zu verzichten.
Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) sieht parallel zum MTV in den
ersten beiden Jahren je eine Einmalzahlung vor; im dritten Jahr soll
eine prozentuale Erhöhung der Gehälter folgen. Bei Zustandekommen
eines Abschlusses von MTV und GTV haben die Verlage zudem zugesagt,
auch den Tarifvertrag über die Altersversorgung (AV) unverändert bis
Ende 2013 zu verlängern.
Für Berufseinsteiger soll nach den Vorstellungen des BDZV eine
vergleichbare Mantel- und Gehaltstarifstruktur sowie der Aufbau einer
ergänzenden Altersversorgung angeboten werden. Für diesen
Personenkreis gelte es, führte Hundhausen weiter aus, durch moderate
Differenzierungen innerhalb des bestehenden Tarifwerks einen Weg zu
öffnen, auf dem sich Outsourcing, Leiharbeit und
Verbandsmitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT) verringern oder
vermeiden ließen.
Die Tarifverhandlungen werden am 17. August 2011 ab 12.00 Uhr in
Hamburg fortgeführt. Ansprechpartner: BDZV, Anja Pasquay, Telefon
0170/8011142, E-Mail pasquay(at)bdzv.de
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