(ots) - Bei den Verhandlungen über einen Neuabschluss von
Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Zeitungsredakteure an
Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
und dju in ver.di am 17./18. August 2011 in Hamburg kamen die
Parteien in den frühen Morgenstunden zu einer Einigung. "Damit haben
die Verlage Planungssicherheit bis 2013", sagte der
Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen.
Der neue Manteltarifvertrag (MTV) gilt bis zum 31.12.2013. In den
Jahren 2012 und 2013 können die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und
Jahresleistung) per Betriebsvereinbarung bei Nachweis einer die
Beschäftigung gefährdenden wirtschaftlichen Situation um jeweils 50
Hundertstel eines Monatsgehalts verkürzt werden, sofern auf
betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird. Weitergehende Eingriffe
sind bei wirtschaftlicher Notwendigkeit möglich, wenn die
Tarifparteien an den Verhandlungen auf betrieblicher Ebene beteiligt
werden und dem Ergebnis zustimmen.
Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) gilt bis 31. Juli 2013. Mit dem
Oktobergehalt 2011 und dem Februargehalt 2013 wird eine Einmalzahlung
von je 200 Euro gezahlt; im Jahr 2012 werden die Tarifgehälter ab 1.
Mai um 1,5 Prozent angehoben.
"Es war unsere Absicht, gleichzeitig eine ergänzende Plattform für
Berufseinsteiger mit maßvoll abgesenkten Tarifen abzuschließen, in
die dann auch die Onlineredakteure integriert werden sollten", sagte
Hundhausen. Wir bedauern, dass die Gewerkschaften diesen Weg nicht
mitgehen wollten." Die Notwendigkeit, ein solches Tarifwerk zu
schaffen, bleibe jedoch für die Zukunft bestehen.
Angeboten hatten die Verleger Eckpunkte, wonach Volontäre im
ersten Jahr ein Monatsgehalt von 1.700 Euro erhalten sollten, im
zweiten Jahr 2.000 Euro; Redakteure im ersten Berufsjahr sollten
3.000 Euro bekommen; Redakteure ab dem fünften Berufsjahr sollten
3.300 Euro und ab dem zehnten Berufsjahr 4.200 Euro erhalten. Zum
Paket zählten ferner ein 13. Monatsgehalt, bis zu 34 Urlaubstage und
eine 36,5 Stunden-Woche. Auch für die Berufseinsteiger hatte der BDZV
seine Bereitschaft zum Aufbau einer zusätzlichen tariflichen
Altersversorgung signalisiert. Insofern sei es nicht nachvollziehbar,
wenn dieses Angebot von den Gewerkschaften als Dumpingtarifvertrag
diffamiert werde, sagte Hundhausen.
Es wurde eine Erklärungsfrist bis 30. September 2011 vereinbart.
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