(ots) - Verbesserte Einsatzversorgung: BundeswehrVerband
begrüßt Gesetzentwurf
Berlin. Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt den heute vom
Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der
Leistungen für im Einsatz verletzte Soldatinnen und Soldaten
ausdrücklich.
Der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch: "Es ist gut und
eigentlich selbstverständlich, dass sich die politisch
Verantwortlichen Gedanken um die Einsatzfolgen bei den Soldatinnen
und Soldaten machen. Schließlich ist das Parlament dafür
verantwortlich, dass wir in Einsätze gehen. Der BundeswehrVerband hat
lange für diese dringend notwendige Verbesserung der
Einsatzversorgung gekämpft!"
Allerdings gebe es weiterhin Nachbesserungsbedarf, so Kirsch. So
müsse beispielsweise ein verwundeter Zeitsoldat, der das
Einsatzweiterverwendungsgesetz in Anspruch nimmt, einen
Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen, um einen
sicheren Job zu erhalten. Kirsch: "30 Prozent sind absolut
ausreichend. Auch damit hat der Soldat ja einen beträchtlichen Teil
seiner Gesundheit geopfert." Außerdem müsse die Probezeit in diesen
Fällen deutlich kürzer ausfallen.
Für besonders problematisch hält Oberst Kirsch die Fälle von
Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie gehen häufig
leer aus, weil der festgestellte Grad der Schädigung nicht
ausreichend ist oder sie den Einsatz als alleinige Ursache nicht
nachweisen können.
Kirsch: "Auch in diesen Fällen muss sich das Parlament seiner
Verantwortung stellen, aber auch Großherzigkeit im Umgang mit an
Körper oder Seele verwundeten Soldatinnen und Soldaten an den Tag
legen. Der BundeswehrVerband wird sich im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren für weitere Verbesserungen einsetzen!"
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Jan Meyer
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