(ots) - Der Sachverständigenrat für Umweltfragen
(SRU) hat ein umfassendes Sondergutachten zu Vorsorgestrategien für
Nanomaterialien vorgelegt. "Aus den 600 Seiten wird deutlich, dass
ein pauschales Urteil über die Risiken von Nanomaterialien nicht
möglich ist. Außerdem geht aus dem Gutachten hervor, dass es keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Nachweise dafür gibt,
Nanomaterialien würden - so wie man sie heute herstellt und verwendet
- zu Schädigungen von Umwelt und Gesundheit führen", erklärte Dr.
Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im
Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Auf Unverständnis stößt beim VCI deshalb, dass der
Sachverständigenrat trotzdem Anlass für eine "abstrakte Besorgnis"
sieht. Das Sondergutachten enthält zahlreiche Vorschläge zur
Anpassung und Verschärfung gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel im
Chemikalien- und Umweltrecht. "Diese Vorschläge halten wir angesichts
der vorhandenen Datenlage für überzogen. Sie würden die
Innovationspotenziale, die die Nanotechnologie bietet, zudem unnötig
beeinträchtigen", kritisierte Romanowski.
Die Forderung des SRU zur Schaffung von mehr Transparenz über
kommerziell verwendete Nanomaterialien und über verbrauchernahe
Produkte, die Nanomaterialien enthalten, wird vom VCI grundsätzlich
unterstützt. Aus Sicht des VCI lässt sich mehr Transparenz in den
Anwendungsgebieten und Produktbereichen, in denen dies sinnvoll
erscheint, mit bereits existierenden Mechanismen und Instrumenten
herstellen.
Die Forderung des SRU nach Einführung einer generellen
Meldepflicht und eines sektorenübergreifenden generellen
Nanoprodukt-Registers sowie einer Kennzeichnungspflicht für
Nanoprodukte lehnt der VCI jedoch ab: "Ein solches Register würde nur
zu unnötiger Doppelregulierung und zu erheblichen Überschneidungen
mit bestehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten führen",
erläutert Romanowski. Schließlich gebe es bereits Datenbanken für
chemische Stoffe, zu denen auch Nanomaterialien gehören, bei der
europäischen Chemikalienagentur ECHA. Und speziell für Kosmetik,
Biozide und im Lebensmittelbereich existierten schon Produktregister.
"Eine generelle Kennzeichnungspflicht von Nanoprodukten würde von den
Verbrauchern als Warnhinweis verstanden, obwohl die sogenannte
Nanoskaligkeit als solche keine gefährliche Eigenschaft ist", so der
VCI-Geschäftsführer.
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund
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