Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das neue Eigenheimrentengesetz verabschiedet, das auch als "Wohn-Riester" bezeichnete wird. Das Maßnahmenpaket soll den Hausbau oder Hauskauf als Baustein einer privaten Altersvorsorge fördern. Doch wie funktioniert Wohn-Riester eigentlich? Die Redaktion von www.banktip.de erklärt, was Riester-Sparer beachten sollten.
(firmenpresse) - Berlin - Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Entwurf für das neue Eigenheimrentengesetz verabschiedet. Künftig fördert der Staat das mietfreie Wohnen im Alter als Baustein zur privaten Altervorsorge. Das auch als Wohn-Riester bezeichnete Maßnahmenpaket ermöglicht es Riester-Sparern, ihr eingezahltes Geld für den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses zu nutzen. Doch wie funktioniert Wohn-Riester eigentlich? Unter welchen Voraussetzungen erhält man eine Förderung?
„Für den sogenannten Wohn-Riester eignen sich prinzipiell alle Riester-Rentenverträge“, erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Egal ob Bank-, Fondssparplan oder Riester-Versicherung – wer bereits einen solchen Vertrag hat, kann das dort angesparte Kapital auch für den Immobilienerwerb einsetzen.“ Böttcher: „Neu ist, dass die Ersparnisse zu einhundert Prozent für den Hauskauf eingesetzt werden können. Bislang konnten maximal 50.000 Euro, mindestens aber 10.000 Euro dafür verwendet werden. Darüber hinaus mussten für den Hauskauf entnommene Beträge wieder in den Riestervertrag zurückgezahlt werden. Bis zum Beginn der Rente musste das Konto wieder ausgeglichen sein. Auch diese Hürde fällt bei der neuen Eigenheimrente weg.“
Das Ansparen funktioniert beim Wohn-Riester genauso wie bei den anderen Riester-Varianten. Pro Jahr kann eine bestimmte Summe in einen Sparvertrag eingezahlt werden, für die dann Zulagen vom Staat ebenfalls auf das Konto fließen. Wenn das passende Objekt gefunden ist oder der Baubeginn bevorsteht, kann die Summe entnommen und damit das Grundstück bezahlt werden. Wer ein Baufinanzierungsdarlehen aufnimmt, kann die Sparbeträge und staatlichen Zulagen zur Tilgung des Darlehens nutzen.
Hinsichtlich der Besteuerung von Wohn-Riester-Produkten gilt: In der Ansparphase sind Wohn-Riester-Beiträge ebenso wie normale Riester-Produkte steuerfrei. Erst bei Renteneintritt wird die Auszahlung versteuert. Böttcher: „Allerdings besteht beim Wohn-Riester eine Besonderheit. Da es natürlich keine monatlich zu besteuernde Rente gibt, kommt das sogenannte Wohnförderkonto ins Spiel. Auf diesem Konto wird vermerkt, welche Beträge und Zulagen der Riester-Sparer steuerfrei in seine Immobilie gesteckt hat. Riester-Sparer, die ihr Kapital zum Kauf einer Immobilie verwendet haben, müssen dann in den sauren Apfel beißen und hierfür nachträglich Steuern zahlen.“
„Wer selbst genutztes Wohneigentum erwerben will, sollte sich mit der Riester-Förderung befassen und sich über entsprechende Finanzprodukte informieren“, führt Böttcher weiter aus. „Ein spezielles Baufinanzierungsprodukt ist nicht erforderlich und entsprechende Aussagen von Beratern sollte mit Vorsicht begegnet werden.“ Gerade bei Bausparverträgen stelle sich die Frage, wie sinnvoll diese für die Riester-Förderung sind. In der Ansparphase können andere Produkte, wie zum Beispiel ein Banksparplan, meist mit einer besseren Verzinsung aufwarten. „Jedoch wird abzuwarten sein, welche Produkte die Bausparkassen und Baufinanzierer auf den Markt bringen werden, um Kunden für Wohn-Riester zu begeistern“, ergänzt Böttcher abschließend.
Weitere wichtige Informationen und Hintergründe zum Thema „Wohn-Riester“ finden Interessierte unter http://www.banktip.de/rubrik2/20130/Wohn-Riester.html
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